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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 26. Januar 2011, 09:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 9.

9.
Auswirkungen des Gesetzes zum Neuen Dienstrecht in Bayern auf die von der Landeshauptstadt München gewährte Zulage für erschwerten Parteiverkehr (ZEP) - Bekanntgabe

08-14 / V 05810 (Typ: Bekanntgabe) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Das vom Bayerischen Landtag beschlossene Gesetz zum Neuen Dienstrecht in Bayern ist zum 01.01.2011 in Kraft getreten. Art. 91 Abs. 2 BayBesG (2011) bestimmt, dass weitere Leistungen nur auf der Grundlage des Art. 5 Abs. 2 BayBG (Aufwandsentschädigungen, Fürsorgeleistungen, nicht jedoch Erschwerniszulagen) oder einer anderen gesetzlichen Regelung gewährt werden dürfen. Für Gemeinden gilt die erste Alternative unter der Voraussetzung, dass es für die Beamtinnen und Beamten des Freistaates entsprechende Regelungen gibt. Eine der ZEP entsprechenden Regelung für den staatliche Bereich gibt es ebenso wenig wie eine andere gesetzliche Grundlage. Insbesondere gibt es auch keine Tatbestände in der Bayerischen Zulagenverordnung, die die Zahlung der ZEP stützen könnten. Die bisherige Regelung, die Ausnahmen mit Zustimmung des Staatsministeriums der Finanzen ermöglichte, ist ersatzlos entfallen. Folglich besteht für die bisherige Verfahrensweise bzw. Interpretation der rechtlichen Rahmenbedingungen über den 31.12.2010 hinaus keine tragfähige Grundlage mehr. Die Auszahlung der ZEP musste mit Ablauf des Jahres 2010 für Beamtinnen und Beamte eingestellt werden. Gesucht werden kann auch im RIS nach Zulage, erschwerter Parteiverkehr, ZEP

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (bekannt gegeben)