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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 16. März 2011, 09:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 1.
1.
Dienstrechtsreform in Bayern;
Beförderungszeitpunkt nach Umsetzung;
rückwirkende Einweisung der Bezüge
Kurzinfo:
Bisherige Vorgehensweise beim Festsetzen des Beförderungszeitpunktes nach Umsetzungen: nach erfolgreichem Ableisten der Bewährungszeit Beförderung zum nächsten Ersten des Monats und rückwirkende Einweisung der Bezüge bis zu drei Monate. In Verbindung mit der Einführung des Neuen Dienstrechts in Bayern mit Wirkung ab 01.01.2011 wurde die Möglichkeit der rückwirkenden Einweisung der Bezüge um 3 Monate gestrichen. Es gibt nur noch die Möglichkeit, Bezüge während des Kalendermonats rückwirkend einzuweisen, in dem die Ernennung/Beförderung wirksam wird. Zukünftig sollen Beförderungen zum exakten Zeitpunkt 3 Monate bzw. 6 Monate (für den Lehrdienst der 4. Qualifikationsebene - ohne Schulleiterinnen und leiter -) nach Umsetzung auf die höherwertige Stelle durchgeführt werden. Sollte sich dieser Zeitpunkt während des laufenden Monats befinden, sollen die höheren Bezüge rückwirkend zum Ersten des Monats eingewiesen werden.
Vorbehaltlich der Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen gilt:
1. Beförderungen werden zum exakten Zeitpunkt 3 Monate bzw. für den städtischen Lehrdienst der 4. Qualifikationsebene (ohne Schulleiterinnen und -leiter) 6 Monate nach Umsetzung auf eine höherwertige Stelle durchgeführt.
2. Sollte sich dieser Zeitpunkt während des laufenden Monats befinden, werden die Bezüge rückwirkend zum Ersten des Monats eingewiesen.
Gesucht werden kann auch im RIS nach Neues Dienstrecht, Dienstrechtsreform, Beförderung, Bezüge