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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 18. Mai 2011, 09:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 3.
3.
Abgesenkte Eingangsbesoldung für Beamte -
ein falsches Signal am falschen Ort zur falschen Zeit!
Antrag Nr. 08-14/V 02302 von Frau StRin Beatrix Zurek, Frau StRin Birgit Volk, Herrn StR Christian Amlong, Frau StRin Dr. Ingrid Anker, Herrn StR Oliver Belik, Frau StRin Verena Dietl, Herrn StR Andreas Lotte, Frau StRin Christiane Hacker, Herrn StR Hans-Dieter Kaplan, Herrn StR Christian Müller vom 18.03.2011
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08-14 / A 02302 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Mit dem Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaats Bayern für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 (Haushaltsgesetz-HG-2011/2012 wird u. a. auch das Bayerische Besoldungsgesetz geändert (Art. 15 HG-2011/2012). Art 15 des HG-2011/2012 trifft abweichende Bestimmungen zum Grundgehalt: Beamtinnen und Beamte, die nach dem 30. April 2011 erstmals Anspruch auf Grundgehalt aus einem Amt der Besoldungsordnung A haben, erhalten abweichend von Art. 20 Abs. 1 Satz 1 BayBesG (ggf. i.V.m. Art. 108 Abs. 9) ab Beginn des Dienstverhältnisses für höchstens 18 Monate, längstens bis zum 30. April 2013, das jeweils zustehende Grundgehalt aus der Besoldungsgruppe A in Höhe der nächstniedrigeren Besoldungsgruppe. Mit der Beschlussvorlage werden die Rechtsfolgen und Auswirkungen der Absenkung der Eingangsbesolgung dargestellt. Zudem wird prognostiziert, inwieweit sich die Absenkung der Eingangsbesoldung auf die Personal- bzw. Nachwuchsgewinnung sowie auf die Ausbildungssituation auswirken wird. Hierzu werden die Bereiche "Aus- und Fortbildung", "feuerwehrtechnischer Diest", allgemeine Personalentwicklung" und "Lehrdienst" näher und differenziert beleuchtet. Der Stadtrat nimmt von der Ausführungen Kenntnis. Der Stadtratsantrag Nr. 08-14/A 02302 ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Gesucht werden kann auch im RIS nach Haushaltsgesetz 2011/2012, Absenkung, Eingangsbesoldung, Sparmaßnahmen