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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Dienstag, 24. Mai 2011, 14:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Umweltschutzausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 4.
4.
Umbau der Schießanlage des Vereins Hubertus für Jagd- und Sportschießen e.V;
Entscheidung der Regierung von Oberbayern über die Behördenzuständigkeit
Keinen Verkauf von Flächen des Staatsforsten an den Verein Hubertus
BA-Antrag Nr. 08-14 / B 01465 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 19-
Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln vom 15.09.2009
Keine Erweiterung der Schießanlage in Unterdill
BA-Antrag Nr. 08-14 / B 01466 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 19-
Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln vom 15.09.2009
Größtmöglicher Schutz für Anwohner und Naherholungssuchende
beim Umbau der Schießanlage Hubertus in Unterdill
Antrag Nr. 08-14 / A 01068 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL
vom 24.09.2009
Schießanlage „Hubertus“
BA-Antrag Nr. 08-14 / B 01757 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 19-
Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln vom 13.01.2010
Forderungen zum geplanten Ausbau der Schießanlage Hubertus in Unterdill
Empfehlung Nr. 08-14 / E 00564 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19-
Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln am 22.04.2010
Schießanlage Hubertus
Empfehlung Nr. 08-14 / E 00897 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 -
Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln am 07.04.2011
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08-14 / B 01465 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
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08-14 / B 01466 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
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08-14 / A 01068 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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08-14 / B 01757 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
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08-14 / E 00564 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
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08-14 / E 00897 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass:
Die Behördenzuständigkeit für die Abwicklung des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zur Sanierung der Schießanlage des Vereins Hubertus für Jagd- und Sportschießen e.V. sowie aller betroffenen Rechtsgebiete lag bisher bei der Landeshauptstadt München. Ein Großteil der Vereinsfläche der Schießanlage liegt auf gemeindefreiem Gebiet des Landkreises München. Die Regierung von Oberbayern hat vorhergehende Zuständigkeitsentscheidungen revidiert und die Zuständigkeit jetzt für die gesamte Anlage sowie alle Rechtsgebiete mit Schreiben vom 19.11.2010 auf das Landratsamt München übertragen.
Inhalt:
Erledigung von noch offenen Stadtratsanträgen und Anträgen des Bezirksausschusses 19. Behandlung von zwei Bürgerversammlungsempfehlungen. Darstellung über die Beteiligung der LHM am weiteren Genehmigungsverfahren.
Entscheidungsvorschlag:
Die Landeshauptstadt München setzt sich im Rahmen der Beteiligung als Nachbargemeinde für einen bestmöglichen Umwelt- und Anwohnerschutz für die betroffenen Münchner Bürgerinnen und Bürger ein.
Gesucht werden kann im RIS auch nach:
Schießanlage Hubertus, Verein Hubertus