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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 29. Juni 2011, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 15.

15.
Finanzierung und Durchführung vorbereitender Untersuchungen gem. § 141 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in den Stadtbezirksteilen Neuaubing und Westkreuz - Ist eine Aufnahme von Neuaubing und Westkreuz in das Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" möglich? Antrag Nr. 08-14 / A 02092 von Herrn StR Josef Schmid vom 21.12.2010 Stadtbezirk 22 Aubing-Lochhausen-Langwied

  • 08-14 / A 02092 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)

08-14 / V 07140 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Die Gesamtheit unterschiedlicher Planungen und Untersuchungen weisen darauf hin, dass sowohl im Stadtviertel Neuaubing sowie im Westkreuz bedeutende städtebauliche und sozialräumliche Defizite vorliegen und ein dringender Handlungsbedarf zu deren Beseitigung gegeben ist. Inhalte Kürzung der Städtebauförderungsmittel Keine Aufnahme in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Stadt- und Ortsteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die Soziale Stadt“ Finanzierung vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 3 BauGB in Neuaubing und Westkreuz und erster Maßnahmen mit einem Volumen von rund 300.000 € Aufnahme von Gebietsteilen in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ Entscheidungsvorschlag Für Teile der Stadtbezirke 22 ( Aubing-Lochhausen-Langwied) wird der Beginn der vorbereitenden Untersuchungen beschlossen. Gesucht werden kann im RIS auch nach Städtebauförderung, Stadtsanierung Aubing-Lochhausen-Langwied vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 BauGB

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)