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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 28. September 2011, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 14.

14.
Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB in den Stadtbezirk 4 (Schwabing-West), 11 (Milbertshofen-Am Hart) und 12 (Schwabing-West) a) Satzungsbeschluss Erhaltungssatzung "Milbertshofen" b) Bei Verkauf der GBW Einführung von Erhaltungssatzungen prüfen Antrag Nr. 08-14 / A 00997 von DIE LINKE vom 10.08.2009

  • 08-14 / A 02789 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
  • 08-14 / A 00997 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)

08-14 / V 07379 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Mit Ablauf des 30.10.2011 läuft die derzeit geltende Erhaltungssatzung „Milbertshofen“ aus. Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 21.11.1996 wurde das Planungsreferat beauftragt, vor Ablauf der Geltungsdauer von Erhaltungssatzungen eine Verlängerung zu überprüfen. DIE LINKE hat am 10.08.2009 den Antrag Nr. 00997 gestellt. Inhalte Überprüfung der auslaufenden Erhaltungssatzung „Milbertshofen“ und Vorschlag des Neuerlasses der Erhaltungssatzung. Überprüfung von Gebieten, in denen sich Wohnungen der GBW AG befinden. Entscheidungsvorschlag Erneuter Erlass der Erhaltungssatzung „Milbertshofen“ im bisherigen Umgriff auf die Dauer von 5 Jahren. Für die Gebiete mit Wohnungen der GBW AG, die nicht bereits in Erhaltungssatzungen liegen, ist der Erlass von weiteren Erhaltungssatzungen nicht möglich. Gesucht werden kann im RIS auch nach • Zusammensetzung der Wohnbevölkerung • Aufwertung, Verdrängung • § 172 BauGB • GBW-Wohnungen

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)