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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 12. Oktober 2011, 09:30 Uhr (Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 6.

6.
Rechtliche Beurteilung von Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) a) Berücksichtigung der Stellungnahme des Bezirksausschusses zum Bauvorhaben in der Harthauserstraße 87 in die Abwägungen bei Erteilung der Baugenehmigung? Beachtung des Grundsatzbeschlusses des Bezirksausschusses bei der Erteilung von Baugenehmigungen (ein "Sich-Einfügen" i.S. § 34 BauGB bei Bauvorhaben mit mehr als zwei, in Ausnahmefällen drei Geschossen nicht vorliegt.) BA-Antrags-Nr. 08-14 / B 02369 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 18 - Untergiesing-Harlaching vom 17.08.2010 (ED 18.08.2010) b) Strenge Auslegung der Bauvorschriften (§ 34 BauGB) für Harlaching; harmonische Einfügung in das Straßenbild , Gebäudehöhe Empfehlung Nr. 08-14 / E 00853 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 18 - Untergiesing-Harlaching - am 28.10.2010 c) Baugenehmigungsverfahren: vor Erteilung eines Vorbescheids sind Nachbarn in Kenntnis zu setzen Empfehlung Nr. 08-14 / E 00854 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 18 - Untergiesing-Harlaching - am 28.10.2010 BETREFF NICHT VOLLSTÄNDIG!!!!!!!!!!

  • 08-14 / B 02369 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
  • 08-14 / E 00853 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
  • 08-14 / E 00858 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
  • 08-14 / E 00855 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
  • 08-14 / E 00859 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
  • 08-14 / E 00860 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
  • 08-14 / E 00861 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
  • 08-14 / E 00854 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)

08-14 / V 07755 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Mit den Empfehlungen aus der Bürgerversammlung und dem BA-Antrag wird im Zusammenhang mit der erteilten Baugenehmigung für das 4-geschossige Objekt Harthauser Str. 87 die grundsätzliche Rechtsanwendung des „Sich-Einfügens“ nach § 34 BauGB durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung bzw. die Maximalbebauung Harlachings mit 3-geschossigen Baukörpern sowie die Verhinderung der Abholzung von altem Baumbestand und die Verbesserung der Nachbar- und Bezirksausschussbeteiligung eingefordert. Inhalte Die Entscheidungsgründe für die Baugenehmigung „Harthauser Str. 87“ sowie die rechtlichen Möglichkeiten in Bezug auf eine strengere Auslegung der Bauvorschriften zum „Sich-einfügen“ nach § 34 BauBG und die Verhinderung von Baumfällungen werden dargestellt. Die grundsätzliche Art und Weise der Beteiligung des Bezirksausschusses und der Nachbarn am Baugenehmigungsverfahren werden erläutert. Entscheidungsvorschlag Vom Vortrag wird Kenntnis genommen. Die Empfehlungen der Bürgerversammlung vom 28.10.2010 sowie der Bezirksausschuss-Antrag vom 17.08.2010 sind damit geschäftsordnungsgemäß behandelt Gesucht werden kann im RIS auch nach Bauvorhaben Harthauser Straße 87; Strenge Auslegung der Bauvorschriften (§ 34 BauGB) für Harlaching; Erlass eines Bebauungsplans nach BauGB für Harlaching, Grundsatzbeschlusses des Bezirksausschusses bei der Erteilung von Baugenehmigungen

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)