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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Donnerstag, 1. Dezember 2011, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Sozialausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 8.

8.
Abzweigung des Kindergeldes bei behinderten Kindern

08-14 / V 08029 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass - Kindergeldabzweigungen bei volljährigen behinderten Kindern - Treffen einer endgültigen Regelung zur Vorgehensweise in der Landeshauptstadt München Inhalt - Bisheriges Vorgehen bei Abzweigungsanträgen für Kindergeld bei behinderten Kindern - Künftiges Vorgehen bei Abzweigungsanträgen für Kindergeld bei behinderten Kindern Entscheidungsvorschlag - Kindergeldabzweigungen erfolgen nur noch bei Kindern, deren Eltern SGB II-Leistungen beziehen. - Bereits gestellte Abzweigungsanträge werden - mit Ausnahme der Fälle, in denen die Eltern SGB II-Leistungen beziehen - zurückgenommen. Das Kindergeld wird nachgezahlt. - Fälle, in denen die Eltern die Kosten der Unterkunft für ihr Kind übernommen haben oder das Kindergeld an das Kind weitergegeben haben, werden umgestellt und nachgezahlt. Gesucht werden kann im RIS auch unter: - Kindergeld - Kindergeldabzweigungen - Regelbedarf

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)