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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Donnerstag, 1. Dezember 2011, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Sozialausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 8.
8.
Abzweigung des Kindergeldes bei behinderten
Kindern
Kurzinfo:
Anlass
- Kindergeldabzweigungen bei volljährigen behinderten Kindern
- Treffen einer endgültigen Regelung zur Vorgehensweise in der Landeshauptstadt München
Inhalt
- Bisheriges Vorgehen bei Abzweigungsanträgen für Kindergeld bei behinderten Kindern
- Künftiges Vorgehen bei Abzweigungsanträgen für Kindergeld bei behinderten Kindern
Entscheidungsvorschlag
- Kindergeldabzweigungen erfolgen nur noch bei Kindern, deren Eltern SGB II-Leistungen beziehen.
- Bereits gestellte Abzweigungsanträge werden - mit Ausnahme der Fälle, in denen die Eltern SGB II-Leistungen beziehen - zurückgenommen. Das Kindergeld wird nachgezahlt.
- Fälle, in denen die Eltern die Kosten der Unterkunft für ihr Kind übernommen haben oder das Kindergeld an das Kind weitergegeben haben, werden umgestellt und nachgezahlt.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
- Kindergeld
- Kindergeldabzweigungen
- Regelbedarf