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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 7. Dezember 2011, 14:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Verwaltungs- und Personalausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 3.
3.
MIT-KonkreT;
Arbeitgeber-Richtlinie der Vereinigung der
kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)
vom 11.11.2011
Kurzinfo:
Die Gewerkschaft ver.di ist zum Abschluss eines Bezirkstarifvertrags zur Anwendung des TV-V im IT-Bereich nicht bereit. Ohne Tarifvertrag gibt es keine Überleitung vom TVöD in den TV-V. Die schwierige Personalgewinnungssituation im Bereich IT ist unverändert. Die Arbeitgeberrichtlinie der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ermächtigt die Stadt München zur Zahlung einer IT-Fachkräftezulage und zur Vorweggewährung von Stufen.
Zur Deckung des Personalbedarfs qualifizierter IT-Fachkräfte kann in den EGr. 9 bis 15 TVöD bzw. TV-V nach dem 11.11.2011 neuEingestellten eine auf fünf Jahre befristete Zulage in Höhe von monatlich bis zu 1.000 Euro bezahlt werden. Bei Gefahr der Abwanderung vorhandener Beschäftigter, kann die IT-Fachkräftezulage entsprechend gewährt werden. In begründeten Einzelfällen können daneben neu Eingestellte ohne Berufserfahrung sowie vorhandene Beschäftigte bei Gefahr der Abwanderung der Stufe 2 oder 3 und im besonderen Ausnahmefall der Stufe 4 ihrer Entgeltgruppe zugeordnet werden. Gesucht werden kann auch im RIS nach Arbeitsmarktzulage Marktzulage IT-Fachkräftezulage Vorweggewährung von Stufen