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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 18. Januar 2012, 14:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Verwaltungs- und Personalausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 2.
2.
Dienstfreigabe für Wahlvorstandsmitglieder
und Wahlhelfer/innen darf nicht auf Ehrenamt
für die LH München beschränkt bleiben
Antrag Nr. 08-14/A 02901 der Freien Wähler
vom 14.11.2011
-
08-14 / A 02901 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
In der Beschlussvorlage wird die derzeitige Beschlusslage dargestellt und erläutert, in welcher Weise sich die beantragte Änderung auswirken würde. Es wird auch beschrieben, unter welchen Umständen eine Inanspruchnahme zum Wahldienst durch eine Heimatgemeinde zu Stande kommt. Besonders eingegangen wird auf die im Jahr 2001 erfolgte Überprüfung der städtischen Vorgehensweise durch das Bayerische Innenministerium. Ferner wird auf die geplante Novellierung der Wahlhelferentschädigungssatzung hingewiesen. Gesamtkosten/Gesamterlöse: Kosten nicht relevant.
1. Städtische Dienstkräfte, die im Bereich der Landeshauptstadt München als Wahlvorstandsmitglieder und Wahlhelfer(innen) eingesetzt werden, erhalten weiterhin nach Maßgabe der im Beschluss des Personalausschusses vom 06.02. 1990 getroffenen Regelungen Dienstbefreiung. 2. Der Antrag 08-14/A 02901 vom 14.11. 2011 ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt. 3.Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Gesucht werden kann auch im RIS nach Dienstfreigabe für Wahlvorstandsmitglieder, Dienstfreigabe für Wahlhelfer/innen, Ehrenamt für die LH München, Wahltage