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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 21. März 2012, 09:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 2.

2.
"Bürgerbegehren zur Verhinderung der 3. Startbahn" Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens

08-14 / V 08941 (Typ: Direkt) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Einreichung des „Bürgerbegehrens zur Verhinderung der 3. Startbahn“ durch die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens; Gesetzlich vorgeschriebene Entscheidung des Stadtrats über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens binnen Monatsfrist (Art. 18a Abs. 8 S. 1 GO) Inhalt: - Entscheidung über die Zulässigkeit des „Bürgerbegehrens zur Verhinderung der 3. Startbahn“. - Festsetzung des Termins für die Durchführung des Bürgerentscheids. - Formulierung einer Stichfrage wegen des am gleichen Tag stattfindenden Bürgerentscheids aufgrund Ratsbegehrens (vgl. auch Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 08414). - Kenntnisgabe der Stellungnahme der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens gem. § 14 Abs. 2 S. 1 Bürgerbegehren- und Bürgerentscheidesatzung. Gesamtkosten: Die (Mehr-) Kosten des Bürgerentscheids betragen 500,- €. Entscheidungsvorschlag: Das Bürgerbegehren wird für zulässig erklärt. Der Bürgerentscheid „zur Verhinderung der 3. Startbahn“ wird am 17.06.2012 gemeinsam mit dem Bürgerentscheid aufgrund Ratsbegehrens durchgeführt. Die Stichfrage wird formuliert und beschlossen. Gesucht werden kann im RIS auch unter: Bürgerbegehren, Bürgerentscheid, Ratsbegehren, 3. Startbahn, 3. Start- und Landebahn, Stichfrage

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)