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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 27. Juni 2012, 09:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 5.
5.
Sozialgerechte Bodennutzung - Der Münchner Weg
Fortschreibung der Stadtratsbeschlüsse
A. Anpassung der Verwaltungspraxis zum fiktiven Wohnbaurecht
B. Anträge
1. Wohnen in München (2);
Mehr Wohnungen für München durch Umwandlung von Büro- in
Wohnraum schaffen – Modifizierung der Sozialgerechten Bodennutzung
Antrag Nr. 08-14 / A 03109 von Herrn StR Walter Zöller, Herrn StR Robert
Brannekämper, Herrn StR Hans Podiuk, Herrn StR Josef Schmid, Herrn
StR Johann Stadler, Frau StRin Mechthilde Wittmann vom 09.02.2012
2. Mehr geförderten Wohnraum schaffen – Sozialgerechte Bodennutzung
(SoBoN) überarbeiten
Antrag Nr. 08-14 / A 03231 von DIE LINKE vom 30.03.2012
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08-14 / A 03381 (Typ: Ergänzungsantrag) (Status: Erledigt)
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08-14 / A 03378 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
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08-14 / A 03380 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
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08-14 / A 03231 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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08-14 / A 03109 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
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Inhalte
Darstellung des Handlungsbedarfs und Vorschlag, wie künftig bei der Berücksichtigung des fiktiven Wohnbaurechts verfahren werden soll; Behandlung von Alt-, Übergangs- und Neufällen; Mengeneffekte und finanzielle Auswirkungen; Ergebnisse der SoBoN-Dialoge mit der Münchner Immobilienwirtschaft.
Entscheidungsvorschlag
Die Anrechnung des „fiktiven Wohnbaurechts“ bei Umstrukturierungsfällen wird beibehalten.
In Altfällen erfolgt eine Behandlung nach bisheriger Verwaltungspraxis.
In Umstrukturierungsfällen ab dem Zeitpunkt der Beschlussfassung (Neufälle) ist das sich ergebende Förderdelta durch Vereinbarungen im städtebaulichen Vertrag zu binden. Im Umfang des Förderdeltas können Wohnungen wahlweise in den Förderprogrammen München Modell-Eigentum, München Modell-Miete, München Modell-Genossenschaften oder als Werkswohnungen (bzw. arbeitgebergeförderte Wohnungen) oder Studentenwohnungen errichtet werden. Die Stadt wird, um die daraus resultierenden Lasten der Planungsbegünstigten in Grenzen zu halten, in diesen Fällen die Hälfte der sich daraus ergebenden "SoBoN-Last" übernehmen.
Für Übergangsfälle werden unter Federführung des Referates für Stadtplanung und Bauordnung unter Beteiligung der betroffenen Referate in Verhandlungen mit den Planungsbegünstigten Lösungsvorschläge erarbeitet, die sich an den tragenden Entscheidungsmaßstäben der Grundsätze der Sozialgerechten Bodennutzung orientieren. Eine Entscheidung über die Behandlung der Übergangsfälle erfolgt in der Referatsübergreifenden Arbeitsgruppe Sozialgerechte Bodennutzung.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Sozialgerechte Bodennutzung; Fiktives Wohnbaurecht, Umstrukturierungsfälle, Wohnungspolitisches Handlungsprogramm WiM V