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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 25. Juli 2012, 09:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 14.

14.
Versagung der Genehmigung für eine Übernachtungssteuer durch den Freistaat Bayern; Rücknahme der Rechtsbehelfe gegen das Berufungsurteil (Az.: 4 BV 11.1909) Bettensteuer sofort stoppen! Antrag Nr. 08-14 / A 03504 der Stadtratsfraktion der FDP vom 13.07.2012, eingegangen am 13.07.2012

  • 08-14 / A 03504 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)

08-14 / V 09888 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 11.07.2012 entschieden, dass Gemeinden Steuern nur auf privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen erheben dürfen, nicht aber auf solche, die beruflich zwingend erforderlich sind. Die Einführung einer Übernachtungsteuer, die nur privat veranlasste Übernachtungen erfasst, ist aus verwaltungsökonomischen Gründen wegen dem damit einhergehenden unverhältnismäßigen Prüfaufwand nicht mehr sinnvoll. Damit erübrigt es sich, die gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22.03.2012 eingelegten Rechtsbehelfe aufrecht zu erhalten. Diese werden zurückgenommen. Darstellung der Sachlage im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.07.2012 und Rechtsauffassung der Stadtkämmerei. Gesucht werden kann im RIS auch nach Übernachtungsteuer, Genehmigung, Rechtsbehelf, Rücknahme

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)