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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 25. Juli 2012, 09:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 16.

16.
Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2012 in Bezug auf Leistungen nach dem AsylbLG Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Die erhöhten Leistungen für AsylberwerberInnen ab dem 01. August 2012 auszahlen Antrag Nr. 08-14 / A 03523 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom 19.07.2012

  • 08-14 / A 03523 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)

08-14 / V 09902 (Typ: Direkt) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass - Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 18.07.2012 - Antrag Nr. 08-14 / A 03523 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom 19.07.2012 Inhalt - Darstellung der Umsetzung der Leistungsgewährung aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes Entscheidungsvorschlag - Das Sozialreferat zahlt ab sofort mit Wirkung zum 01.08.2012 die Taschengeldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für Bewohnerinnen und Bewohner staatlicher Gemeinschaftsunterkünfte nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 18.07.2012, soweit kein Einkommen zu berücksichtigen ist. In allen übrigen Fällen werden die Leistungen angepasst, sobald die einschlägigen Vollzugshinweise vorliegen. - Umrechnungen und Überprüfungen auf etwaige Nachzahlungen rückwirkend ab dem 01.01.2011 erfolgen von Amts wegen und bedürfen keiner gesonderten Antragstellung. - Der Herr Oberbürgermeister wird gebeten, sich an den Deutschen Städtetag zu wenden, mit der Bitte, bei der anstehenden Novellierung des Asylbewerberleistungsgesetzes auf das Sachleistungsprinzip zu verzichten. Gesucht werden kann im RIS auch unter: - Asylbewerberleistungsgesetz - Taschengeld - Staatliche Gemeinschaftsunterkünfte

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)