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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Dienstag, 18. September 2012, 09:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Kinder- und Jugendhilfeausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 22.
22.
Ausbau der Kindertagesbetreuung
Anpassung der finanziellen Leistungen
an Tagesbetreuungspersonen
nach den gesetzlichen Änderungen
im § 23 SGB VIII: Förderung in Kindertagespflege
und Darstellung der Elternbeitragen nach Art. 20 BayKiBiG
Produkt 2.2.1, Erziehungsangebote und Kinderschutz
Kurzinfo:
Inhalt
- Darstellung der gesetzlichen Änderungen
- Auswirkungen der veränderten Gesetzeslage auf die Leistungen im Rahmen der Kindertagespflege und Großtagespflege
- Neuregelung der laufenden Geldleistungen an Tagesbetreuungspersonen
- Im Zuge der BayKiBiG Novellierung wurde als Fördervoraussetzung eine maximale Höhe der Elternbeteiligung gekoppelt an die Höhe der staatlichen kindbezogenen Förderung fest gelegt. Der Maximale Kostenbeitrag beträgt demnach zukünftig 1,66 € pro Stunde
Entscheidungsvorschlag
- Das Sozialreferat wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Neuregelung der Förderung in Kindertagespflege zum 01.01.2013 umzusetzen.
- Das Sozialreferat wird beauftragt, die Elternbeiträge nach Art. 20 BayKiBiG entsprechend anzupassen und zu prüfen, ob darüber hinaus eine Satzung notwendig ist. Die kindbezogene Förderung steigt jährlich geringfügig und macht eine Anpassung der Elternbeiträge erforderlich. Das Sozialreferat wird beauftragt, diese Anpassungen verwaltungsseitig vorzunehmen.
- Das Sozialreferat wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Mittel von jährlich 274.607 € ab dem Haushaltsjahr 2013 und folgende im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens bei Finanzposition 4542.761.0000.4, Produkt 60.2.2.1 zusätzlich anzumelden.
- Die Einnahmenminderung in Höhe von 2.467.782 € durch Angleichung der Elternbeiträge zum 01.01.2013 aufgrund der BayKiBiG-Novellierung wird zur Kenntnis genommen.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
- Kindertagespflege