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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 10. Oktober 2012, 14:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Bildung und Sport
Sitzungsort:
Kleiner Sitzungssaal

TOP 2.

2.
Hockeyleistungszentrum an der Eberwurzstraße 28 bei Münchner Sportclub e.V. (MSC) Hockeyleistungszentrum für München... Planungen..

  • 08-14 / A 02924 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 08-14 / A 02452 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)

08-14 / V 10132 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Gesperrte Hockeyhalle des MSC; Hockeyleistungszentrum für München Antrag der SPD-Stadtratsfraktion/Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Rosa Liste vom 17.05.2011 Planungen für ein Hockeyleistungszentrum in München Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 21.11.2011 Inhalt Ausgangssituation – Bedeutung und Entwicklung der Sportart - Übergang von Vereinsmaßnahme zur städtischen Maßnahme – Gegenüberstellung der Kostenermittlung (Sanierung – Neubau) Förderbedingungen (Bund und Land) - Weiteres Vorgehen Gesamtkosten / Gesamterlöse Gesamtkosten Sanierung mit Teilneubau: Projektkosten: 8.000.000 Euro netto (9.520.000) Euro brutto Gesamtkosten Neubau Projektkosten: 10.800.000 Euro netto (12.852.000) Euro brutto Da es sich bei der Anlage um einen Betrieb gewerblicher Art handelt, sind Nettobeträge anzusetzen. Entscheidungsvorschlag 1. Stadtrat nimmt Ausführungen zur Kenntnis 2. Betrieb des künftigen Leistungszentrums entsprechend Betreiberkonzept durch BHV gemeinsam mit betroffenen Vereinen. Über mögliche Bezuschussung des Betriebes entscheidet der Stadtrat in gesonderter Vorlage. 3. Nach Vorliegen einer konkreten Projektplanung und Sicherung der Finanzierung wird Kommunalreferat beauftragt, die vertraglichen Grundlagen zu erarbeiten. 4. RBS und Baureferat werden beauftragt, entsprechend dem Vorschlag für eine Sanierung/Teilneubau die Planungen in die Wege zu leiten und den Projektauftrag herbeizuführen. 5. RBS und Stadtkämmerei werden gebeten, die Finanzierung der Maßnahme incl. der Bundes- und Landesmittel sicherzustellen. 6. Die Stadtratsanträge sind damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 7. Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)