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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 24. Oktober 2012, 09:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 39.
39.
Ausbau der Kindertagesbetreuung
- Investitionskostenzuschuss nach der Richtlinie zur
Förderung von Investitionen im Rahmen des
Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung
2008-2013“;
- Darstellung des Verfahrens-Trägerantrag: Polizei Bayern
- Gastkinderregelung
Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogramms
2011-2015
- Mittelbereitstellungen (außer-/überplanmäßig) beim
Finanzhaushalt laufende Verwaltungstätigkeit / beim
Finanzhaushalt Investitionstätigkeit
Produkt 60.2.1.5, Kindertagesbetreuung
Kurzinfo:
Anlass
- Die Polizei Bayern als Antragstellerin beabsichtigt durch den Umbau von Räumen in der Gabelsbergerstr. 56, im 3. Stadtbezirk-Maxvorstadt eine Großtagespflege mit
10 neuen Betreuungsplätzen, überwiegend für die eigenen Beschäftigten, zu errichten.
Inhalt
- Für die Großtagespflege gilt die Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013“.
- Die Investitionskostenförderung ist bis zum 31.12.2013 möglich. Weitere Anträge bei Neueröffnungen der Großtagespflege im Haushaltsjahr 2012 und 2013 sind zu erwarten.
Aufgrund der Gesetzesänderung wird sich die Zahl der sogenannten “Gastkinder” voraussichtlich ab September 2012 erhöhen.
Gesamtkosten
- 2012: 273.600 €
- 2013: 370.800 €
- ab 2014: 70.800 €
Entscheidungsvorschlag
- Bereitstellung einer Pauschale in Höhe von 550.000 € für den Ausbau der Großtagespflege im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013“ für die Haushaltsjahre 2012 und 2013.
- Das Sozialreferat gewährt der Polizei Bayern einen einmaligen Investitionskostenzuschuss in Höhe von maximal 71.300 € für die Umbaumaßnahmen, Brandschutz und Erstausstattung für die Großtagespflege in der Gabelsbergerstraße 56.
- Bereitstellung eines Betrags für die Gastkinder in Höhe von 23.600 € zum Haushaltsjahr 2012 auf dem Büroweg und ab 2013 dauerhaft einen Betrag in Höhe von
70.800 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
- Kindertagespflege