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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 26. September 2012, 14:00 Uhr
(Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Verwaltungs- und Personalausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 6.
6.
Vergütungserhöhung für die Musikerinnen
und Musiker der Münchner Philharmoniker
Kurzinfo:
Ein Verhandlungsergebnis auf Bundesebene konnte nicht erzielt werden. Eine einseitige Vergütungserhöhung durch den Arbeitgeber ist nur durch eine Beschlussfassung im Stadtrat möglich. Die Regierung von Oberbayern erhebt keine rechtlichen Bedenken gegen eine vorgriffsweise Zahlung. Gesamtkosten/Gesamterlöse: Ausgehend von einer vollen Stellenbesetzung (120 Musikerinnen und Musiker) entstehen durch die Nachzahlung Mehrkosten von rund 530 000 Euro. Der Ansatz für Personalauszahlungen wurde in den Jahren 2010 und 2011 nicht ausgeschöpft. Die nicht verbrauchten Mittel sind wieder dem Zentralhaushalt zugeflossen. Soweit die Nachzahlungen die im Haushalt 2012 veranschlagten Mittel für Personalauszahlungen überschreiten, ist eine zentrale Finanzierung aus dem Finanzmittelbestand erforderlich.
Es wird rückwirkend zum 01.01.2010 eine Entgelterhöhung um 0,9 % und ein weiterer Vergütungsausgleich in Höhe von 0,3 % beantragt. Rückwirkend zum 01.08.2011 wird eine Vergütungserhöhung um 1,5 % beantragt. Der ab 01.01.2010 gezahlte Vergütungsausgleich iHv 0,3 % entfällt gleichzeitig. Die Vergütungserhöhung wird unter Vorbehalt gestellt. Eine künftige Tariferhöhung im Rahmen eines Tarifabschlusses wird mit der jetzigen Tariferhöhung verrechnet werden. Gesucht werden kann auch im RIS nach Münchner Philharmoniker, Musikervergütungen, Tariferhöhung, Deutscher Bühnenverein