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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 16. Januar 2013, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 7.

7.
Vollzug des Art. 22 Abs. 2 Bayer.Denkmalschutzgesetz (DSchG) - Beteiligung an den Kosten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege; Änderung der städtischen Zuwendungsrichtline; Aufnahme baulichen Maßnahmen zur Verbesserung der historischen Erscheinungsbilder der Dorfkernenembles in den Gegenstand der Forderung

08-14 / V 10999 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Entscheidung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 30.11.2011 die Zuwendungsrichtlinien zu ändern, sodass auch ensemblestärkende Maßnahmen förderfähig sind. Entscheidung des Landesdenkmalrates vom 30.03.2012, wonach auch die Ensembles Aubing und Ramersdorf zunächst den Ensemblestatus behalten. Inhalt Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen zur Instandsetzung von Baudenkmälern und Traditionsgaststätten und Aufnahme baulicher Maßnahmen zur Verbesserung der historischen Erscheinungsbilder der Dorfkernensembles in den Gegenstand der Förderung Entscheidungsvorschlag Der Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen zur Instandsetzung von Baudenkmälern und Traditionsgaststätten nach dem Entwurf in Anlage 2 wird zugestimmt. Gesucht werden kann im RIS auch nach Zuwendungsrichtlinien, Dorfkernensembles

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)