RIS Internet "TOP Download"
(Download erfolgte am 20.07.2024 04:21:19)
- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 16. Januar 2013, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 7.
7.
Vollzug des Art. 22 Abs. 2 Bayer.Denkmalschutzgesetz (DSchG) -
Beteiligung an den Kosten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege;
Änderung der städtischen Zuwendungsrichtline;
Aufnahme baulichen Maßnahmen zur Verbesserung der
historischen Erscheinungsbilder der Dorfkernenembles in
den Gegenstand der Forderung
Kurzinfo:
Anlass
Entscheidung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 30.11.2011 die Zuwendungsrichtlinien zu ändern, sodass auch ensemblestärkende Maßnahmen förderfähig sind.
Entscheidung des Landesdenkmalrates vom 30.03.2012, wonach auch die Ensembles Aubing und Ramersdorf zunächst den Ensemblestatus behalten.
Inhalt
Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen zur Instandsetzung von Baudenkmälern und Traditionsgaststätten und Aufnahme baulicher Maßnahmen zur Verbesserung der historischen Erscheinungsbilder der Dorfkernensembles in den Gegenstand der Förderung
Entscheidungsvorschlag
Der Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen zur Instandsetzung von Baudenkmälern und Traditionsgaststätten nach dem Entwurf in Anlage 2 wird zugestimmt.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Zuwendungsrichtlinien, Dorfkernensembles