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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Dienstag, 19. März 2013, 09:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 9.
9.
IT-Vorhaben
BAU-ITV-0014 Projekt
„Leistungsabrechnung für Reinigung und Sicherung
der öffentlichen Verkehrsflächen der LHM (LARS)";
Ablöse des Altverfahrens „RSV-Winterdienst“
aufgrund der Abschaltung des BS2000-Großrechners
zum 31.12.2013
1. Zustimmung zur Umsetzung
2. Bereitstellen von Mitteln in Höhe von 445.000 €
auf der Finanzposition 6000.602.7000.3
„DV-Leistungen von it@M“
Kurzinfo:
Anlass
Die VV d. Stadtrates hat mit Beschl. v. 08.06.11
(Sitzungsvorl. Nr. 08-14 / V 06837) die Ablöse der BS2000-
Anwendungen beschlossen. Ein Ersatz f. d. IT-Altverfahren
„RSV-Winterdienst“ wird dadurch erforderl.
Inhalt
Im Beschl. werden die fachl. Anforderungen und Ziele,
d. Wirtschaftlichkeit u. d. Finanzierung dargestellt.
Gesamtkosten
Die Kosten f. d. IT-Vorhaben betragen
a) einmalig zusätzlich
im Jahr 2013: 445.000 €
b) dauerhaft zusätzlich
im Jahr 2014 und 2015: 37.500 €
im Jahr 2016 bis 2018: 137.500 €
ab dem Jahr 2019: 87.500 €
Entscheidungsvorschlag
Der StadtR stimmt d. Umsetzung d. IT-Projekts BAU-ITV-0014
„Leistungsabrechnung f. Reinigung u. Sicherung der öffentl.
Verkehrsflächen d. LHM (LARS)“ zu.
Die erforderl. zahlungswirksamen Mittel f. d. Jahr 2013
i. H. v. 445.000 € f. Planung u. Entwicklung werden bei
d. Finanzposition 6000.602.7000.3 überplanmäßig bereitgestellt.
D. Mittel werden v. BauR bei d. Stadtkämmerei auf d.
Büroweg beantragt.
Das BauR wird beauftragt, d. dauerhaft erforderl.
Haushaltsmittel i. R. d. Haushaltsplanaufstellung f. d.
jeweiligen Jahre anzumelden.
Erhöhung Produktkostenbudget (Produkt 520202 „Reinigung und Winterdienst
auf öffentlichen Verkehrsflächen“).
Dieser Beschl. unterliegt nicht d. Finanzierungsmoratorium, da d.
Ablösung der BS2000-Großrechnerverfahren (MiGroV) zum 31.12.13
e. Ersatzlösung bis zu diesem Zeitpunkt zwingend erforderl. macht.
Eilbedürftigkeit liegt vor, da d. BauR d. Beauftragung v. it@M
f. d. Leistungen d. Stufe 1 sofort nach Beschl.fassung durchführen
muss, um d. Zeitschiene einhalten zu können.