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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Dienstag, 12. März 2013, 14:15 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Bauausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 2.

2.
IT-Vorhaben BAU-ITV-0014 Projekt „Leistungsabrechnung für Reinigung und Sicherung der öffentlichen Verkehrsflächen der LHM (LARS)"; Ablöse des Altverfahrens „RSV-Winterdienst“ aufgrund der Abschaltung des BS2000-Großrechners zum 31.12.2013 1. Zustimmung zur Umsetzung 2. Bereitstellen von Mitteln in Höhe von 445.000 € auf der Finanzposition 6000.602.7000.3 „DV-Leistungen von it@M“

08-14 / V 11082 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Die VV d. Stadtrates hat mit Beschl. v. 08.06.11 (Sitzungsvorl. Nr. 08-14 / V 06837) die Ablöse der BS2000- Anwendungen beschlossen. Ein Ersatz f. d. IT-Altverfahren „RSV-Winterdienst“ wird dadurch erforderl. Inhalt Im Beschl. werden die fachl. Anforderungen und Ziele, d. Wirtschaftlichkeit u. d. Finanzierung dargestellt. Gesamtkosten Die Kosten f. d. IT-Vorhaben betragen a) einmalig zusätzlich im Jahr 2013: 445.000 € b) dauerhaft zusätzlich im Jahr 2014 und 2015: 37.500 € im Jahr 2016 bis 2018: 137.500 € ab dem Jahr 2019: 87.500 € Entscheidungsvorschlag Der StadtR stimmt d. Umsetzung d. IT-Projekts BAU-ITV-0014 „Leistungsabrechnung f. Reinigung u. Sicherung der öffentl. Verkehrsflächen d. LHM (LARS)“ zu. Die erforderl. zahlungswirksamen Mittel f. d. Jahr 2013 i. H. v. 445.000 € f. Planung u. Entwicklung werden bei d. Finanzposition 6000.602.7000.3 überplanmäßig bereitgestellt. D. Mittel werden v. BauR bei d. Stadtkämmerei auf d. Büroweg beantragt. Das BauR wird beauftragt, d. dauerhaft erforderl. Haushaltsmittel i. R. d. Haushaltsplanaufstellung f. d. jeweiligen Jahre anzumelden. Erhöhung Produktkostenbudget (Produkt 520202 „Reinigung und Winterdienst auf öffentlichen Verkehrsflächen“). Dieser Beschl. unterliegt nicht d. Finanzierungsmoratorium, da d. Ablösung der BS2000-Großrechnerverfahren (MiGroV) zum 31.12.13 e. Ersatzlösung bis zu diesem Zeitpunkt zwingend erforderl. macht. Eilbedürftigkeit liegt vor, da d. BauR d. Beauftragung v. it@M f. d. Leistungen d. Stufe 1 sofort nach Beschl.fassung durchführen muss, um d. Zeitschiene einhalten zu können.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)