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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Dienstag, 11. Juni 2013, 09:00 Uhr (Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Kinder- und Jugendhilfeausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 6.

6.
Umsetzung des Gesetzes zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts; Umorganisation des Vormundschaftsbereichs der Stadt München Produkt 60 2.3.1 Vormundschaften/Pflegschaften

08-14 / V 11551 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass - Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts am 06.07.2011 bzw. 05.07.2012 - Anpassung des Vormundschaftsbereichs der Stadt München an die Erfordernisse dieses Gesetzes - Verhandlungen mit den vormundschaftsführenden Vereinen über die Konditionen der Förderung ab 01.07.2013 Inhalt - Festlegung einer Fallzahlobergrenze von 1 : 40 für Amtsvormund-/-pflegschaften - Verlagerung der Bearbeitung der im Wege der einstweiligen Anordnung erlassenen Vormund-/-pflegschaften von den Sozialbürgerhäusern auf S-II-B/V - Festlegung der Fördersumme bei den vormundschaftsführenden Vereinen ab 01.07.2013 Gesamtkosten - 2014 und Folgejahre: städt. Träger: 365.245 € freie Träger: 1.461.931 € - 2013: anteilig Entscheidungsvorschlag - Festlegung der Fallzahlobergrenze von 1 : 40 für Amtsvormund-/-pflegschaften und Verlagerung der Bearbeitung der im Wege der einstweiligen Anordnung erlassenen Vormund-/-pflegschaften von den Sozialbürgerhäusern auf S-II-B/V - Schaffung der hierfür notwendigen personellen Ressourcen bei S-II-B/V - Erhöhung der Fallpauschale und der umF-Pauschale bei der Förderung der vormundschaftsführenden Vereine sowie Ausweitung der Förderung um 160 Fälle - Anerkennung der vom Landesjugendamt für die vormundschaftsführenden Vereine geforderten Fallzahl von 1 : 30 und Wegfall der festen Eigenbeteiligung der Vereine Gesucht werden kann im RIS auch unter: - Vormundschaft - Pflegschaft - Mündel - Pfleglinge - vormundschaftsführende Vereine

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)