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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Dienstag, 11. Juni 2013, 09:00 Uhr
(Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Kinder- und Jugendhilfeausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 6.
6.
Umsetzung des Gesetzes zur Änderung des
Vormundschafts- und Betreuungsrechts;
Umorganisation des Vormundschaftsbereichs der
Stadt München
Produkt 60 2.3.1 Vormundschaften/Pflegschaften
Kurzinfo:
Anlass
- Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts am 06.07.2011 bzw. 05.07.2012
- Anpassung des Vormundschaftsbereichs der Stadt München an die Erfordernisse dieses Gesetzes
- Verhandlungen mit den vormundschaftsführenden Vereinen über die Konditionen der Förderung ab 01.07.2013
Inhalt
- Festlegung einer Fallzahlobergrenze von 1 : 40 für Amtsvormund-/-pflegschaften
- Verlagerung der Bearbeitung der im Wege der einstweiligen Anordnung erlassenen Vormund-/-pflegschaften von den Sozialbürgerhäusern auf S-II-B/V
- Festlegung der Fördersumme bei den vormundschaftsführenden Vereinen ab 01.07.2013
Gesamtkosten
- 2014 und Folgejahre: städt. Träger: 365.245 €
freie Träger: 1.461.931 €
- 2013: anteilig
Entscheidungsvorschlag
- Festlegung der Fallzahlobergrenze von 1 : 40 für Amtsvormund-/-pflegschaften und Verlagerung der Bearbeitung der im Wege der einstweiligen Anordnung erlassenen Vormund-/-pflegschaften von den Sozialbürgerhäusern auf S-II-B/V
- Schaffung der hierfür notwendigen personellen Ressourcen bei S-II-B/V
- Erhöhung der Fallpauschale und der umF-Pauschale bei der Förderung der vormundschaftsführenden Vereine sowie Ausweitung der Förderung um 160 Fälle
- Anerkennung der vom Landesjugendamt für die vormundschaftsführenden Vereine geforderten Fallzahl von 1 : 30 und Wegfall der festen Eigenbeteiligung der Vereine
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
- Vormundschaft
- Pflegschaft
- Mündel
- Pfleglinge
- vormundschaftsführende Vereine