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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Dienstag, 11. Juni 2013, 09:00 Uhr
(Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Kinder- und Jugendhilfeausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 9.
9.
Baumaßnahmen im Zusammenhang mit dem
Ausbau gebundener Ganztagszüge und
offener Ganztagsangebote
a) Neubau einer Mensa für die Grundschule
an der Fritz-Lutz-Straße 24 und die
Mitversorgung der Kindertagesstätte am
Hermann-Gmeiner-Weg 34
im 13. Stadtbezirk Bogenhausen
b) Erweiterung und Umbau des Versorgungs-
bereichs an der Wilhelm-Busch-Realschule
am Krehlebogen 16
im 16. Stadtbezirk Ramersdorf-Perlach
c) Küchensanierung und -erweiterung für die
Grund- und Mittelschule an der Guardinistraße 60
im 20. Stadtbezirk Hadern
d) Sanierung der Tagesheimküche für die
Grundschule und das Tagesheim an der
Thelottstraße 20
im 24. Stadtbezirk Feldmoching-Hasenbergl
Projektkosten (Kostenobergrenze)
gesamt für alle vier Maßnahmen 7.633.000 €
(davon Ersteinrichtungskosten 76.000 €)
Projektauftrag
Zustimmung zur verwaltungsinternen
Ausführungsgenehmigung
Kurzinfo:
Anlass
Beschluss des Ausschusses für Bildung und Sport vom
09.11.2011 bzw. der Vollversammlung des Stadtrats vom
23.11.2011 – Sitzungsvorlage Nr. 08 -14 / V 06751
Inhalt
Genehmigung von vier Baumaßnahmen im Zusammenhang
mit dem Ausbau gebundener Ganztagszüge und offener
Ganztagsangebote an den Standorten
a) Grundschule Fritz-Lutz-Straße 24 i.V.m. der Kindertagesstätte
am Herrmann-Gmeiner-Weg 34
(Stadtbezirk 13 - Bogenhausen)
b) Wilhelm-Busch-Realschule am Krehlebogen 16
(Stadtbezirk 16 - Ramersdorf-Perlach)
c) Grund- und Mittelschule an der Guardinistraße 60
(Stadtbezirk 20 - Hadern)
d) Grundschule und Tagesheim an der Thelottstraße 20
(Stadtbezirk 24 - Feldmoching-Hasenbergl)
Gesamtkosten /Gesamterlöse
Die gesamten Baukosten für die vier Maßnahmen belaufen
sich auf 7.633.000 €, davon 76.000 € Ersteinrichtungskosten.
Die Finanzierung erfolgt aus der Pauschale für Maßnahmen
zum Ausbau von Ganztagsangeboten.
Entscheidungsvorschlag
Die vorgelegten vier Planungskonzepte werden genehmigt.
Die Zustimmung zu den verwaltungsinternen Ausführungsgenehmigungen
wird - unter der Voraussetzung, dass die Kostenobergrenze
eingehalten wird - erteilt.