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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 24. Juli 2013, 09:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 2.

2.
Änderung der Bezirksausschuss-Satzung; notwendige Anpassungen für die Wahl der Bezirksausschüsse bei der Kommunalwahl 2014

08-14 / V 12213 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Für die Kommunalwahl 2014 und die kommende Amtsperiode haben sich im Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) relevante Änderungen für die Wählbarkeit und für die Niederlegung des Ehrenamtes als Bezirksausschussmitglied ergeben. Inhalt: Bislang ist das Vorliegen eines Hauptwohnsitzes im betreffenden Stadtbezirk Voraussetzung, um als Mitglied in den jeweiligen Bezirksausschuss gewählt zu werden. Aus Art. 21 Nr. 3 GLkrWG in Verbindung mit Art. 60 Abs. 3 Satz 4 GO ergibt sich, dass jede Person ab der Wahlperiode 2014 für das Amt des Bezirksausschussmitglieds wählbar ist, die seit mindestens drei Monaten im Stadtbezirk eine Wohnung hat, welche nicht ihre Hauptwohnung sein muss, oder, ohne eine Wohnung zu haben, sich im Wahlkreis gewöhnlich aufhält. Zudem wurde Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG dahingehend geändert, dass nun für die Ablehnung der Wahl ein wichtiger Grund nicht mehr erforderlich ist und die gewählte Person ohne wichtigen Grund die Übernahme des Amts ablehnen oder das Amt niederlegen kann. Für die Niederlegung des Amtes gilt damit zukünftig nicht mehr Art. 19 GO, sondern ausschließlich Art. 48 GLKrWG. Entscheidungsvorschlag: Die entsprechenden Änderungen des GLKrWG werden durch die vorgeschlagene Änderungssatzung in der Bezirksausschuss-Satzung übernommen.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)