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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Dienstag, 16. Juli 2013, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft
Sitzungsort:
Kleiner Sitzungssaal

TOP 1.

1.
Die Zukunft des Münchner Wärmemarktes Antrag Nr. 08-14 / A 02628 von Herrn StR Dr. Georg Kronawitter, Herrn StR Marian Offman vom 08.07.2011

  • 08-14 / A 04738 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
  • 08-14 / A 04737 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
  • 08-14 / A 04497 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
  • 08-14 / A 02628 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 08-14 / A 04700 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
  • 08-14 / A 04703 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)

08-14 / V 12384 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Antrag Nr. 08-14 / A 02628 von Herrn Stadtrat Dr. Georg und Kronawitter und Herrn Stadtrat Marian Offman vom 08.07.2011 Inhalt In der Vorlage sind die Rahmenbedingungen, die Entwicklung des Gebäudewärmebedarfs, die Trends auf dem Wärmemarkt, die Versorgungsstruktur in München, die CO2-Emissionen von Heizsystemen und die Konditionen zum Anschluss an die Fernwärme ausgeführt. Entscheidungsvorschlag Bei Neubaugebieten auf städtischem Grund, die mit Fernwärme versorgt werden sollen, werden in den Grundstückskaufverträgen alle anderen (auch erneuerbare) Wärmeträger ausgeschlossen. RAW und SWM werden um schriftliche Mitteilung der entsprechenden mit Fernwärme zu versorgenden Gebiete zum Zeitpunkt des Billigungsbeschlusses eines Bebauungsplans an das Referat für Stadtplanung und Bauordnung und um gleichzeitige Zusicherung der Fernwärmeversorgung für alle Gebäude in diesen Gebieten gebeten. Ausnahmen hinsichtlich nicht mit Fernwärme versorgter Teilgebiete innerhalb eines Bebauungsplans werden frühzeitig zwischen Referat für Gesundheit und Umwelt, Referat für Arbeit und Wirtschaft, Kommunalreferat, SWM und Referat für Stadtplanung und Bauordnung (PLAN) abgestimmt. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird gebeten, abweichende Energieversorgungskonzepte, für die die SWM keine Fernwärmeversorgung in Aussicht stellen können, im Rahmen der Bauleitplanung dem Stadtrat vorzulegen. Bis auf weiteres wird keine städtische Fernwärmesatzung auf Grundlage des EEWärmeG bzw. der Bayerischen Gemeindeordnung erlassen. Die SWM werden regelmäßig in der Energiekommission der LHM über den stufenweise Ausbau erneuerbarer Energien bis 2040 auf dem Wärmesektor und über die Entwicklung des Erzeugungsparks berichten.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)