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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Donnerstag, 26. September 2013, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Kommunalausschuss
Sitzungsort:
Kleiner Sitzungssaal

TOP 3.

3.
Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM); Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen der Landeshauptstadt München und dem Zweckverband für Tierkörper- und Schlachtabfallbeseitigung Plattling (ZTS) über den Transport und die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten im Bereich der Großviehschlachtung (Rinder)

08-14 / V 12856 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Stichwort Zweckvereinbarung Großviehschlachtung Anlass Ablauf der am 09.04.2004 in Kraft getretenen Zweckvereinbarung zum 08.04.2014 Inhalt - Ermächtigung des Abfallwirtschaftsbetriebes München zum Abschluss einer neuen Zweckvereinbarung - Neufassung der Tierkörperbeseitigungsverordnung - Aufhebung der Tierkörperbeseitigungssatzung und der Tierkörperbeseitigungsgebührensatzung Entscheidungsvorschlag 1. Der Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) wird ermächtigt, mit dem Zweckverband für Tierkörper- und Schlachtabfallbeseitigung Plattling (ZTS) eine Zweckvereinbarung über den Transport und die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (Schlachtabfälle der Kategorien 1 und 2) im Bereich der Großviehschlachtung für die Zeit vom 09.04.2014 bis 31.03.2020 abzuschließen. 2. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich zwischen dem ZTS und dem Betreiber der Großviehschlachtung im Schlachthof München, der Münchner Schlachthof BetriebsGmbH. 3. Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Einzugsbereich der Tierkörperbeseitigung für das Gebiet der Landeshauptstadt München wird gemäß Anlage 1 beschlossen. 4. Die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Tierkörperbeseitigung der Landeshauptstadt München für den Großviehschlachtbereich (Tierkörperbeseitigungssatzung) wird gemäß Anlage 2 beschlossen. 5. Die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Tierkörperbeseitigungsgebühren der Landeshauptstadt München für den Großviehschlachtbereich (Tierkörperbeseitigungsgebührensatzung) wird gemäß Anlage 3 beschlossen. Gesucht werden kann auch nach: Rinderschlachtung, ZTS, Tierkörperbeseitigung, Entsorgung tierischer Nebenprodukte, Schlachtabfälle

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)