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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 16. Oktober 2013, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 7.

7.
Laimer Unterführung (West) und Umweltverbundröhre (Ost) a) Gefahrenfreie gemeinsame Nutzung der Laimer Unterführung von Fußgängern und Radfahrern BA-Antrag Nr. 08-14 / B 01050 des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 09 Neuhausen-Nymphenburg vom 21.04.2009 b) Gefahrenfreie gemeinsame Nutzung der Laimer Unterführung von Fußgängern und Radfahrern - insbesondere des verengten, einspurigen Teilabschnittes zwischen S-Bahn-Aufgang und Wotanstraße/Nymphenburg Süd Antrag Nr. 08-14 / A 00827 von Frau StRin Elisabeth Schmucker, Herrn StR Johann Stadler, Herrn StR Otto Seidl vom 28.05.2009

  • 08-14 / A 04704 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
  • 08-14 / A 00827 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 08-14 / B 01050 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)

08-14 / V 11483 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Anträge zur Verbesserung der Situation in der vorhandenen Fuß-/Radunterführung Laim. Inhalte Darlegung früherer Planungsansätze. Beschreibung der aktuellen Pro­blemlage und bisher vorgenommener und geplanter Verbesserungs­maßnahmen. Nennenswerte über die bisherigen Maßnahmen hinausge­hende Verbesserungen in der bestehenden Fuß-/Radunterführung sind wegen des begrenzten Raumes nur bei Realisierung der Umweltverbundröhre (UVR) möglich. Entscheidungsvorschlag Die Landeshauptstadt München strebt entsprechend der bisherigen Be­schlüsse der Vollversammlung (VV) eine Verbesserung der Rahmen­bedingungen für die Verkehrsmittel des Umweltverbundes, insbesondere für die Fußgängerinnen und Fußgänger sowie für die Radfahrerinnen und Radfahrer an und befürwortet daher weiterhin das Vorhaben einer 2. Stammstrecke München, inklusive der darin enthaltenen Umweltverbundröhre. Gesucht werden kann im RIS auch nach Laimer Unterführung, S-Bahnhof Laim, Umweltverbundröhre, Wotanstraße

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite )