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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 15. Januar 2014, 14:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Verwaltungs- und Personalausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 2.
2.
Gewährung einer außertariflichen Zulage;
Jahressonderzahlung für Tarifbeschäftigte,
die im Laufe des Jahres ins Beamten-
verhältnis wechseln
Kurzinfo:
Geregelt wird, dass und wie bei einem Statuswechsel eines/einer Beschäftigten (Wechsel Tarifbeschäftigungsverhältnis in ein Beamtenverhältnis) die Jahressonderzahlung als außertarifliche Leistung gezahlt wird. Gesamtkosten/Gesamterlöse:ca. 80.000 € pro Jahr.
1. Städtische Tarifbeschäftigte, die aufgrund des unmittelbaren Wechsels aus ihrem Arbeitsverhältnis in ein Beamtenverhältnis bzw. in ein Arbeitsverhältnis mit Bezügen nach Besoldungsrecht bei der Landeshauptstadt München keinen Anspruch auf die tarifliche Jahressonderzahlung haben, erhalten entsprechend der Festlegungen unter I, Ziffer 2 eine widerrufliche/änderbare außertarifliche Zulage, die sich dem Grunde und der Höhe nach an den Regelungen des Freistaates Bayern (vgl. Schreiben des Bayerischen Staatsministerium der Finanzen vom 27.04.2009; Az.: 25-P2606-001-13) orientiert.
2. Die Zahlung der außertariflichen Zulage erfolgt rückwirkend für entsprechende Fallkonstellationen ab dem Jahr 2012.
3. Das Personal- und Organisationsreferat wird ermächtigt, Detailfragen, insbesondere auch die Nachzahlungsmodalitäten sowie die technische Abwicklung, im Büroweg zu erledigen.
4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Gesucht werden kann auch im RIS nach Statuswechsel, Jahressonderzahlung, Wechsel ins Beamtenverhältnis, außertarifliche Zulage