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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 26. Februar 2014, 14:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Bildung und Sport
Sitzungsort:
Kleiner Sitzungssaal

TOP 12.

12.
KITA-Elternberatungsstelle, Erfahrungsbericht und Darstellung der Tätigkeit - Ausblick

  • 08-14 / A 05274 (Typ: Ergänzungsantrag) (Status: Erledigt)
  • 08-14 / A 04960 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 08-14 / A 03582 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 08-14 / B 02070 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
  • 08-14 / B 01624 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
  • 08-14 / A 04832 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 08-14 / A 05111 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)

08-14 / V 14024 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass „Umwandlung der KITA-Servicestelle U3“ in die „KITA-Elternberatungsstelle“, Erfahrungsbericht und Darstellung der Tätigkeit Inhalt • Beschreibung der Aufgaben und Tätigkeiten der Elternberatungsstelle • Darstellung des Beschwerdemanagements im Zusammenhang mit dem Rechtsanspruch • Weiterentwicklung der Platzvermittlung nach Absagen und Ausweitung der Platzvermittlung für Kinder im Alter von 0-6 Jahren • Weiterentwicklung der Platzvermittlung nach Absagen für Kinder von 6-12 Jahren • Weiterentwicklung des Verfahrens der Anmeldung • Rahmenbedingungen und Ausstattung • Einrichtung einer „Temporären Übergangsgruppe“ • Einrichtung einer Übergangseinrichtung in städtischer Trägerschaft als Modellprojekt • Schaffung der Voraussetzungen für die Einrichtung von bis zu fünf Regionalhäusern Gesamtkosten / Gesamterlöse Die Gesamtkosten betragen einmalig 174.444 Euro im Jahr 2014 sowie dauerhaft 616.720 Euro im Jahr 2014, 623.720 Euro im Jahr 2015 und bis zu 757.765 Euro ab 2016. Zusätzlich ist mit Einzahlungen in Höhe von 45.000 Euro jährlich ab 2014 zu rechnen. Bei Besetzung der Stellen mit Beamten entstehen Rückstellungen in Höhe von 50 Prozent des Jahresmittelbetrags (nicht zahlungswirksam). Entscheidungsvorschlag • Vom Vortrag zu den Aufgaben und Tätigkeiten der Elternberatungsstelle wird Kenntnis genommen. • Einrichtung einer „Temporären Übergangsgruppe“ • Einrichtung einer Übergangseinrichtung in städtischer Trägerschaft als Modellprojekt • Schaffung der Voraussetzungen für die Einrichtung von bis zu fünf Regionalhäusern • Entscheidung über erforderliche Personalausstattung • Die im Betreff genannten Stadtrats- bzw. Bezirksausschussanträge sind geschäftsordnungsgemäß behandelt.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)