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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 9. April 2014, 09:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 37.
37.
Personalbedarf für die Erfüllung der Aufgaben
nach dem Gesetz zur Stärkung der Funktionen der
Betreuungsbehörde
Personal- und Sachkostenaufwand zur
Realisierung der Maßnahmen 1 und 4 aus dem
Handlungsfeld 6 Recht, Freiheit, soziale und
finanzielle Sicherheit, Diskriminierungsverbot
des 1. Aktionsplans zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention
Produkt 60 5.6.1 Hilfe bei Betreuungsbedürftigkeit
Kurzinfo:
Anlass
- Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde vom 28.08.2013
- In Kraft treten des Gesetzes zum 01.07.2014
- Aufgabenmehrungen für die Betreuungsbehörde/Betreuungsstelle
- Umsetzung des 1. Aktionsplanes der UN-Behindertenrechtskonvention – Handlungsfeld 6 Recht, Freiheit, soziale und finanzielle Sicherheit, Diskriminierungsverbot
Inhalt
- Auswirkungen des Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde
- Qualitative und quantitative Erweiterungen der Aufgaben Betreuungsbehörde
- Zusätzlicher Personal- und Raumbedarf
- Aktionsplan UN-Behindertenrechtskonvention – befristete Maßnahmen zu Handlungsfeld 6 (Betreuungsvermeidung durch Aufklärung und Freiheitsrecht wahren durch Reduzierung der Freiheitsentziehenden Maßnahmen/FeM)
Gesamtkosten
- ab 2014 jährlich 940.600 € (Ausbau Betreuungsstelle)
- von 2015 – 2017 zusätzlich insgesamt 221.580 € (Maßnahmen zum Aktionsplan UN-Behindertenrechtskonvention)
Entscheidungsvorschlag
- Zustimmung zum vorgeschlagenen Ausbau und den Maßnahmen
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
- Betreungsstelle
- Betreuungsbehörde
- Maßnahmenplan UN-Behindertenrechtskonvention