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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 4. Juni 2014, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 5.
5.
Messestadt Riem
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2065
Willy-Brandt-Allee (südlich),
Astrid-Lindgren-Straße (westlich),
Michael-Ende-Straße (beidseits),
Elisabeth-Mann-Borgese-Straße (nördlich),
Heinrich-Böll-Straße (östlich)
(Teiländerung der Bebauungspläne
mit Grünordnung Nr. 1728 h und Nr. 1728 l
und des Bebauungsplanes Nr. 1952)
A) Satzungsbeschluss
B) Empfehlungen
a) Förderung sozialer Unternehmen und Deckelung der Mietpreise (ähnlich dem München-Modell) für den
im Bebauungsplan 2065 vorgesehenen Quartiersplatz
Empfehlung Nr. 08-14 / E 01950 der Bürgerversammlung
des Stadtbezirkes 15 - Trudering-Riem am 10.10.2013
b) Gezielte Ausschreibung von Wohnungen im
Planungsgebiet des Bebauungsplans 2065
Empfehlung Nr. 08-14 / E 01951 der Bürgerversammlung
des Stadtbezirkes 15 - Trudering-Riem am 10.10.2013
c) Durchführung von Architektenwettbewerben im
Planungsgebiet des Bebauungsplans 2065
Empfehlung Nr. 08-14 / E 01952 der Bürgerversammlung
des Stadtbezirkes 15 – Trudering-Riem vom 10.10.2013
Stadtbezirk 15 Trudering-Riem
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08-14 / E 01951 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
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08-14 / E 01952 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
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08-14 / E 01950 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Aufstellung eines Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2065 für den o. g. Bereich und Empfehlung Nr. 08-14 / E 01950, Nr. 08-14 / E 01951 und Nr. 08-14 / E 01952 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 15 - Trudering-Riem am 10.10.2013
hier: Satzungsbeschluss
Inhalte
Satzung mit Begründung zum Bebauungsplan mit Grünordnung;
Darstellung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit Stellungnahme der Verwaltung. Behandlung der Empfehlungen.
Entscheidungsvorschlag
Erneute Beschlussfassung über den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2065 nach ergangenem vorbehaltichen Satzungsbeschluss über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen.
Abschließende Behandlung der Bürgerversammlungsempfehlungen.
Den Empfehlungen kann nicht bzw. nur nach Maßgabe der Ausführungen im Vortrag der Referentin entsprochen werden.
Eine Deckelung der Ladenmietpreise am Quartiersplatz kann seitens der Landeshauptstadt München nicht erfolgen, da die Preisgestaltung dem neuen Eigentümer vorbehalten ist. Einer Ansiedlung sozialer Unternehmen steht nichts entgegen, solange die baulichen Rahmenbedingungen gegeben sind.
Das Bauquartier WA3 ist zur Realisierung eines Wohnungsbaus für spezielle Zielgruppen, ausgenommen der Mietwohnungen speziell für ältere Menschen, prädestiniert.
Eine qualitätsvolle Gestaltung der Bebauung im Planungsgebiet soll durch Wettbewerbsverfahren bzw. beschränkte Gutachterverfahren oder der Behandlung in der Beratergruppe sicher gestellt werden.