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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Donnerstag, 18. September 2014, 09:30 Uhr (Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Sozialausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 7.

7.
Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum Antrag auf Genehmigung der Nutzungsänderung des Wohnraumes Hofmannstraße 38 für die Einrichtung einer Jugendhilfeeinrichtung gemäß § 27ff, § 41 und § 42 SGB VIII (vollstationäre Inobhutnahmeeinrichtung für 16- und 17-jährige unbegleitete Flüchtlinge)

14-20 / V 00854 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass - Änderung der Nutzung für die Einrichtung einer Jugendhilfeeinrichtung gemäß § 27 ff, § 41 und § 42 SGB VIII (vollstationäre Inobhutnahmeeinrichtung für 16- und 17-jährige unbegleitete Flüchtlinge) - Antrag der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband München Stadt e. V. (AWO) und des Kommunalreferats der Landeshauptstadt München vom 22.11.2013 auf Nutzungsänderung Inhalt - Anwesen/Wohnraum: Hofmannstraße 38 - Stadtbezirk: 19 Thalkirchen, Obersendling, Forstenried, Fürstenried, Solln Antragsteller: AWO und Kommunalreferat - Betroffene Mietparteien: keine Antragseingang: 12.12.2013 - Öffentliches Interesse an der Nutzungsänderung des Wohnraumes Hofmannstraße 38 für die Einrichtung einer Jugendhilfeeinrichtung gemäß § 27 ff, § 41 und § 42 SGB VIII (vollstationäre Inobhutnahmeeinrichtung für 16- und 17-jährige unbegleitete Flüchtlinge) - Es besteht der Bedarf an der Einrichtung einer Jugendhilfeeinrichtung gemäß § 27 ff, § 41 und § 42 SGB VIII (vollstationäre Inobhutnahmeeinrichtung für 16- und 17-jährige unbegleitete Flüchtlinge) Entscheidungsvorschlag - Zustimmung zu dem Antrag auf Genehmigung der Nutzungsänderung des Wohnraumes Hofmannstraße 38 für die Einrichtung einer Jugendhilfeeinrichtung gemäß § 27 ff, § 41 und § 42 SGB VIII (vollstationäre Inobhutnahmeeinrichtung für 16- und 17-jährige unbegleitete Flüchtlinge) Gesucht werden kann auch nach: - ZwEWG - ZeS

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)