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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 24. September 2014, 14:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Verwaltungs- und Personalausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 2.

2.
Rede- und Antragsrecht für Elternbeiräte etc. durch deren Vertreter, auch wenn diese keinen Wohnsitz im Stadtbezirk haben Empfehlung Nr. 08-14 / E02020 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 3 - Maxvorstadt am 17.10.2013

  • 08-14 / E 02020 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)

14-20 / V 01006 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 3 – Maxvorstadt hat am 17.10.2013 die als Anlage 1 beigefügte Empfehlung Nr. 08-14 / E 02020 beschlossen, mit der ein Rede- und Antragsrecht für Vertreterinnen und Vertreter aus Elternbeiräten verschiedener Einrichtungen bei Bürger- und Einwohnerversammlungen gefordert wird. Inhalt: Im Ergebnis spricht sich das Direktorium für die Beibehaltung der jetzt erfolgreich praktizierten Regelung aus, im Einzelfall die Bürgerbzw. Einwohnerversammlung über die Erteilung des Rederechtes beschließen zu lassen. Die Anhörung hat gezeigt, dass diese Auffassung von einer deutlichen Mehrheit der Bezirksausschüsse so geteilt wird. Entscheidungsvorschlag: Eine Änderung der Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung wird nicht befürwortet. Gesucht werden kann im RIS auch unter: Änderung Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung, Rederecht Elternbeiräte

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag )