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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 22. Oktober 2014, 09:00 Uhr
(Niederschrift)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 33.
33.
Sicherung von drei SOS-Familienzentren -
Erhalt der bedarfsnotwendigen Strukturangebote
nach § 16 SGB VIII
Antrag von SOS-Kinderdorf e.V. Region Süd-Ost
vom 19.07.2013
Produkt 60.3.2.1 Familienangebote
Stadtratsziel:
Strategisches Handlungsziel C1 -
Erziehungskompetenz in belasteten
Familien stärken
Kurzinfo:
Anlass
- Veränderte finanzielle Rahmenbedingungen bei SOS-Kinderdorf e.V. führen zur Absenkung der langjährigen sehr hohen Eigenmittel.
- In den Stadtbezirken 14, 15 und 22 soll das Infrastrukturangebot Familienzentrum in der selben Qualität erhalten bleiben.
Inhalt
- SOS-Kinderdorf e.V. hat die Familienzentren in der
St.-Michael-Straße (StBz. 14), in der Astrid-Lindgren-Straße (StBz. 15) und in der Wiesentfelser Straße (StBz. 22) seit 2004 mit Eigenmitteln in Höhe von 6,5 Millionen € betrieben. Der hohe Einsatz von Eigenmitteln kann nicht länger beibehalten, sondern muss auf einen Anteil von 15 - 20 % gesenkt werden.
Gesamtkosten/Gesamterlöse
- Die Erhöhung der Transferkosten im Produkt 60.3.2.1 für die drei Familienzentren beträgt insgesamt 220.000 € ab dem Jahr 2014.
Entscheidungsvorschlag
- Dem Antrag des Trägers SOS-Kinderdorf e.V. Region Süd-Ost wird entsprochen. Die Regelförderung der drei Familienzentren wird ab dem Jahr 2014 um die Gesamtsumme von 220.000 € erhöht.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
- Familienzentrum
- Frühe Förderung und Frühe Hilfen
- Sozialräumliche Angebote der Familienbildung und Familienförderung
- Netzwerk frühe Kindheit