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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 22. Oktober 2014, 09:00 Uhr (Niederschrift)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 3.

3.
Arbeitsmarktzulage für Erzieherinnen und Erzieher


14-20 / V 01090 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Aufgrund einer Ermächtigung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Bayern vom 29.07.2014 ist es erstmals möglich, auch im Erzieherbereich eine Arbeitsmarktzulage einzuführen. Mit dieser Vorlage wird eine Arbeitsmarktzulage für Erzieherinnen und Erzieher in den ersten Berufsjahren eingeführt, um den notwendigen Personalbedarf zu decken und qualifiziertes Fachpersonal zu erhalten. Die Vorlage regelt die inhaltliche Konzeption und die Rahmenbedingungen für die Auszahlung der übertariflichen Zulage. Die Gesamtkosten für die zusätzlichen Personalausgaben belaufen sich ab 2015 auf jährlich rund 2,85 Mio €. Ab 01.11.2014 erhalten alle Erzieherinnen und Erzieher und päd. Fachkräfte der Entgeltgruppen S 6 bis S 8 und E 8 der Stufen 1 mit 3+, die in den städt. Kinderbetreuungseinrichtungen die alleinverantwortlich Kinder erziehen, eine Arbeitsmarktzulage. Sie beträgt in den Stufen 1 und 2 bzw. 2+ monatl. 200,-€ brutto und in Stufe 3 bzw. 3+ monatl. 100,-€ brutto. Sie wird (vorerst) befristet auf 5 Jahre bewährt. Die übertarifliche Arbeitsmarktzulage wird über eine arbeitgeberseitige Gesamtzusage eingeführt. Sie ist widerruflich und nimmt nicht an allg. Tariferhöhungen teil. Sie stellt zusatzversorgungspflichtiges Entgelt dar und fließt in die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung und die Jahressonderzuwendung ein. Artverwandte Berufsgruppen (z.B Kinderpfleger/innen, Sozialpädagogen/innen, Heilpädagogen/innen) sowie anderweitige Beschäftigungsgruppen der LH München werden mangels vergleichbarer Mangelsituation von der Arbeitsmarktzulage nicht erfasst. Gesucht werden kann auch im RIS nach Arbeitsmarktzulage, Erzieherinnen, Erzieher, pädagogische Fachkräfte, übertarifl. Zulage

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite )