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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 22. Oktober 2014, 09:00 Uhr (Niederschrift)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 16.

16.
Änderung der Externenprüfungsgebührensatzung der Städtischen Berufsfachschule für Kinderpflege für externe Teilnehmerinnen bzw. externe Teilnehmer, die an der Abschlussprüfung zum Erwerb der Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Kinderpflegerin" bzw. "Staatlich geprüfter Kinderpfleger" teilnehmen

14-20 / V 00666 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Die Agentur für Arbeit lässt in einem sehr großen Umfang Umschulungen bei privaten Maßnahmeträgern durchführen, die die Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer auf die Externenprüfung zur „Staatlich geprüften Kinderpflegerin“ bzw. zum „Staatlich geprüften Kinderpfleger“ an einer öffentlichen Berufsfachschule vorbereiten. Der Verwaltungs- und Prüfungsaufwand ist für die Städtische Berufsfachschule für Kinderpflege daher in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Inhalt Änderung der Satzung über die Gebühr für die Teilnahme von Externen an der Abschlussprüfung der Städt. Berufsfachschule für Kinderpflege. Erhöhung der Prüfungsgebühren für Externe zu Gunsten der BFS für Kinderpflege in Form von Anrechnungsstunden für prüfende Lehrkräfte der Schule. Gesamtkosten /Gesamterlöse 1.440 € Personalauszahlungen je 0,5 Anrechnungsstunde; 1.400 € Einnahmen je Externenprüfung Entscheidungsvorschlag Der Stadtrat stimmt zu, aus den Einnahmen der Prüfungsgebühren für Externe der Städtischen Berufsfachschule für Kinderpflege Anrechnungsstunden für prüfende Lehrkräfte zur Verfügung zu stellen.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)