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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 5. November 2014, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 14.

14.
Errichtung eines Baumarktes in der Hofmannstraße 4 a) Baumarkt - Hofmannstraße 4 BA-Antrags-Nr. 08-14 / B 03090 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln vom 07.06.2011 (ED 15.06.2011) b) Ziffer 2: Verkehrsanbindung des Baumarktes an der Zielstattstraße auch über die Zielstatt- und Murnauer Straße Empfehlung Nr. 08-14 / E 01540 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 07 - Sendling-Westpark am 23.10.2012

  • 08-14 / B 03090 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
  • 08-14 / E 01540 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)

14-20 / V 01404 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Mit dem BA-Antrag und der Empfehlung aus der Bürgerversammlung wird zum einen die Errichtung eines Baumarktes in der Hofmann­straße wegen der verkehrs- und zentrenrelevanten Probleme grund­sätzlich abgelehnt und zum anderen die Verkehrsanbindung des Baumarktes auch über die Zielstattstraße und Murnauer Straße gefordert, um die Passauerstraße zu entlasten. Inhalte: Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurden - auf der Grundlage einer Verkehrsuntersuchung bzw. eines Verkehrskonzepts - die genannten verkehrsrelevanten Probleme thematisiert und soweit wie rechtlich möglich einer Lösung zugeführt; die Bedenken in Bezug auf die Zentrenrelevanz wurden erörtert und ausgeräumt, so dass die Baugenehmigung für den Baumarkt erteilt werden konnte. Entscheidungsvorschlag: Vom Vortrag wird Kenntnis genommen, wonach im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für den Baumarkt insbesondere die Themen verkehrliche Erschließung und Verkehrsanbindung sowie die Zentrenrelevanz hinreichend geprüft bzw. umfassend beurteilt wurden und aufgrund der diesbezüglich geforderten Festsetzungen und Maßnahmen gegenüber dem Bauherrn im Ergebnis der Baumarkt als rechtlich zulässig anzusehen war und deshalb auch genehmigt werden konnte. Der Bezirksausschussantrag vom 07.06.2011 ist damit gemäß Art. 60 Abs. 4 Gemeindeordnung und die Empfehlung der Bürgerversammlung vom 23.10.2012 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. Gesucht werden kann im RIS auch nach: Baumarkt – Hofmannstr. 4, Verkehrssituation Hofmannstraße (OBI), BA-Antrags-Nr. 08-14 / B 03904

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)