RIS Internet "TOP Download"
(Download erfolgte am 03.07.2024 07:46:44)
- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 17. Dezember 2014, 09:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 32.
32.
Haushaltsbeschluss ernst nehmen!
Antrag Nr. 14-20 / A 00348 von
Herrn StR Alexander Reissl,
Herrn StR Hans Dieter Kaplan,
Herrn StR Horst Lischka,
Frau StRin Beatrix Zurek,
Herrn StR Klaus Peter Rupp,
Herrn StR Michael Kuffer,
Herrn StR Dr. Hans Theiss,
Herrn StR Johann Sauerer,
Herrn StR Dr. Alexander Dietrich,
Herrn StR Max Straßer
vom 22.10.2014, eingegangen am 22.10.2014
-
14-20 / A 00348 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 00573 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Am 22.10.2014 wurde folgender Antrag gestellt:
Die Stadtverwaltung stellt zukünftig sicher, dass
die einzelnen Referate innerhalb eines
Haushaltsjahres ihre Aufgaben auf das im
Haushalt beschlossene Referatsbudget
beschränken. Diese Maßgabe gilt ab dem
Haushaltsjahr 2016. Ausnahmen sind nur
zulässig, wenn nachweisbar unvorhergesehene
Ereignisse und Entwicklungen ein sofortiges
haushaltsrelevantes Handeln notwendig machen.
Für das Haushaltsjahr 2015 soll im Rahmen einer
Übergangslösung, ausgehend von der derzeitigen
Praxis, hin zum erklärten Ziel dieses Antrags, die
Möglichkeit eines einmaligen Nachsteuerns im
Rahmen des Nachtragshaushalts nicht
ausgeschlossen werden.
Umgang mit unterjährigen Budgetausweitungen.
Ab dem Haushaltsjahr 2016 sind unterjährige
Haushaltsausweitungen grundsätzlich ausgeschlossen.
Ausnahmen sind nur zulässig, wenn
nachweisbar unvorhergesehene Ereignisse und
Entwicklungen ein sofortiges haushaltsrelevantes
Handeln notwendig machen.
Für das Haushaltsjahr 2015 besteht im Rahmen
einer Übergangslösung die Möglichkeit eines einmaligen
Nachsteuerns im Rahmen des Nachtragshaushaltsplanes.
Das Finanzierungsmoratorium wird abgeschafft.
Gesucht werden kann im RIS auch unter
Haushalt