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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 17. Dezember 2014, 09:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 32.

32.
Haushaltsbeschluss ernst nehmen! Antrag Nr. 14-20 / A 00348 von Herrn StR Alexander Reissl, Herrn StR Hans Dieter Kaplan, Herrn StR Horst Lischka, Frau StRin Beatrix Zurek, Herrn StR Klaus Peter Rupp, Herrn StR Michael Kuffer, Herrn StR Dr. Hans Theiss, Herrn StR Johann Sauerer, Herrn StR Dr. Alexander Dietrich, Herrn StR Max Straßer vom 22.10.2014, eingegangen am 22.10.2014


14-20 / V 01803 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Am 22.10.2014 wurde folgender Antrag gestellt: Die Stadtverwaltung stellt zukünftig sicher, dass die einzelnen Referate innerhalb eines Haushaltsjahres ihre Aufgaben auf das im Haushalt beschlossene Referatsbudget beschränken. Diese Maßgabe gilt ab dem Haushaltsjahr 2016. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn nachweisbar unvorhergesehene Ereignisse und Entwicklungen ein sofortiges haushaltsrelevantes Handeln notwendig machen. Für das Haushaltsjahr 2015 soll im Rahmen einer Übergangslösung, ausgehend von der derzeitigen Praxis, hin zum erklärten Ziel dieses Antrags, die Möglichkeit eines einmaligen Nachsteuerns im Rahmen des Nachtragshaushalts nicht ausgeschlossen werden. Umgang mit unterjährigen Budgetausweitungen. Ab dem Haushaltsjahr 2016 sind unterjährige Haushaltsausweitungen grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn nachweisbar unvorhergesehene Ereignisse und Entwicklungen ein sofortiges haushaltsrelevantes Handeln notwendig machen. Für das Haushaltsjahr 2015 besteht im Rahmen einer Übergangslösung die Möglichkeit eines einmaligen Nachsteuerns im Rahmen des Nachtragshaushaltsplanes. Das Finanzierungsmoratorium wird abgeschafft. Gesucht werden kann im RIS auch unter Haushalt

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlusseite)