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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Dienstag, 16. Dezember 2014, 14:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Finanzausschuss
Sitzungsort:
Kleiner Sitzungssaal
TOP 14.
14.
Konzernbilanz - Grundsatzbeschluss
Kurzinfo:
Gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung eines konsolidierten
Jahresabschlusses (Konzernbilanz).
Darstellung der gesetzlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen
zur Erstellung eines konsolidierten Jahresabschlusses
(Konzernbilanz), Erläuterung des Vorgehens und Vorschlag
zum Konsolidierungskreis und der Sortiermethode.
Von der gesetzlichen Vorgabe eine Konzernbilanz zu erstellen
wird Kenntnis genommen. Der Kreis der zu konsolidierenden
nachgeordneten Aufgabenträger wird anhand der anteiligen
Bilanzsumme ermittelt.
Die Konsolidierung umfasst den gesetzlichem Mindestumfang
ergänzt um alle weiteren Eigenbetriebe.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Konzernbilanz
Konzernbilanzsumme
Konsolidierungskreis