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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 28. Januar 2015, 09:00 Uhr
(Niederschrift)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 24.
24.
Umgestaltung und bedarfsgerechte
Wiederherstellung des Josephsplatzes
nach dem Bau der Anwohnertiefgarage
im 3. Stadtbezirk Maxvorstadt
Projektkosten (Kostenobergrenze):
3.825.000 €
1. Bedarfs- und Konzeptgenehmigung (SB)
2. Projektgenehmigung (SB)
3. Genehmigung zur verwaltungsinternen Ausführungsgenehmigung (SB)
4. Vom BA 3 Maxvorstadt aus der Einwohnerversammlung
vom 25.06.2014 übernommene Anträge der Bürger
Antrag Nr. 14-20 / B 00176
des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 3 Maxvorstadt
vom 08.07.2014 (SB)
5. Urban Gardening-Projekt auf dem Josephsplatz
Antrag Nr. 08-14 / B 05434
des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 3 Maxvorstadt
vom 10.12.2013 (SB)
6. Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2014 - 2018 (VB)
-
14-20 / A 00613 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
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14-20 / A 00612 (Typ: Ergänzungsantrag) (Status: Erledigt)
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14-20 / B 00176 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
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08-14 / B 05434 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Oberflächengestaltung nach Tiefgaragenbau
Inhalt
Darstellung des Sachverhaltes
Entscheidungsvorschlag
1. Der Bauausschuss beschließt als Senat:
1.1 Die Bedarfs- und Konzeptgenehmigung wird erteilt.
1.2 Das Projekt mit Projektkosten in Höhe von 3.825.000 € wird
nach Maßgabe des PHB 2 und der vorgelegten Entwurfsplanung
genehmigt.
1.3 Das Baureferat wird beauftragt, die Ausführung vorzubereiten
und die Ausführungsgenehmigung verwaltungsintern
herbeizuführen, sofern die Kostenobergrenze eingehalten wird.
1.4 Der Antrag Nr. 14-20 / B 00176 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 3 Maxvorstadt vom 08.07.2014
ist damit satzungsgemäß behandelt.
1.5 Der Antrag Nr. 08-14 / B 05434 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 3 Maxvorstadt vom 10.12.2013
ist damit satzungsgemäß behandelt.
2. Der Bauausschuss beschließt als vorberatender Ausschuss:
2.1 Das Mehrjahresinvestitionsprogramm 2014 - 2018 wird
geändert.
2.2 Dieser Beschluss unterliegt nicht dem Finanzierungsmoratorium,
da die Herstellungsarbeiten an der Oberfläche des
Josephsplatzes im Frühjahr 2015 parallel zur Herstellung der
Verkehrsanlagen, der Grünflächen und der Modernisierung
des Franziskusbrunnens zu beginnen sind, um zusätzliche,
zeit- und kostenaufwändige Provisorien zu verhindern.
Gesucht werden kann auch nach:
- Kirchenvorplatz
- Oberflächenwiederherstellung
- Hiltenspergerstraße
- Franziskusbrunnen