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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 28. Januar 2015, 09:00 Uhr (Niederschrift)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 24.

24.
Umgestaltung und bedarfsgerechte Wiederherstellung des Josephsplatzes nach dem Bau der Anwohnertiefgarage im 3. Stadtbezirk Maxvorstadt Projektkosten (Kostenobergrenze): 3.825.000 € 1. Bedarfs- und Konzeptgenehmigung (SB) 2. Projektgenehmigung (SB) 3. Genehmigung zur verwaltungsinternen Ausführungsgenehmigung (SB) 4. Vom BA 3 Maxvorstadt aus der Einwohnerversammlung vom 25.06.2014 übernommene Anträge der Bürger Antrag Nr. 14-20 / B 00176 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 3 Maxvorstadt vom 08.07.2014 (SB) 5. Urban Gardening-Projekt auf dem Josephsplatz Antrag Nr. 08-14 / B 05434 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 3 Maxvorstadt vom 10.12.2013 (SB) 6. Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2014 - 2018 (VB)

  • 14-20 / A 00613 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 00612 (Typ: Ergänzungsantrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / B 00176 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
  • 08-14 / B 05434 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)

14-20 / V 01753 (Typ: Beschlussvorlage SB+VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Oberflächengestaltung nach Tiefgaragenbau Inhalt Darstellung des Sachverhaltes Entscheidungsvorschlag 1. Der Bauausschuss beschließt als Senat: 1.1 Die Bedarfs- und Konzeptgenehmigung wird erteilt. 1.2 Das Projekt mit Projektkosten in Höhe von 3.825.000 € wird nach Maßgabe des PHB 2 und der vorgelegten Entwurfsplanung genehmigt. 1.3 Das Baureferat wird beauftragt, die Ausführung vorzubereiten und die Ausführungsgenehmigung verwaltungsintern herbeizuführen, sofern die Kostenobergrenze eingehalten wird. 1.4 Der Antrag Nr. 14-20 / B 00176 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 3 Maxvorstadt vom 08.07.2014 ist damit satzungsgemäß behandelt. 1.5 Der Antrag Nr. 08-14 / B 05434 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 3 Maxvorstadt vom 10.12.2013 ist damit satzungsgemäß behandelt. 2. Der Bauausschuss beschließt als vorberatender Ausschuss: 2.1 Das Mehrjahresinvestitionsprogramm 2014 - 2018 wird geändert. 2.2 Dieser Beschluss unterliegt nicht dem Finanzierungsmoratorium, da die Herstellungsarbeiten an der Oberfläche des Josephsplatzes im Frühjahr 2015 parallel zur Herstellung der Verkehrsanlagen, der Grünflächen und der Modernisierung des Franziskusbrunnens zu beginnen sind, um zusätzliche, zeit- und kostenaufwändige Provisorien zu verhindern. Gesucht werden kann auch nach: - Kirchenvorplatz - Oberflächenwiederherstellung - Hiltenspergerstraße - Franziskusbrunnen

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)