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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 17. Dezember 2014, 09:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 8.
8.
Fuß- und Radwegbrücke Arnulfpark
über die zentrale Bahnachse
am S-Bahn-Halt Donnersbergerbrücke
im 3. Stadtbezirk Maxvorstadt,
im 8. Stadtbezirk Schwanthalerhöhe und
im 9. Stadtbezirk Neuhausen - Nymphenburg
Projektkosten
für Brückenkonstruktion................................10.500.000 €
für Erschließungsanlagen.................................4.200.000 €
für Eingriffe in Bahnbetrieb und -anlagen......3.000.000 €
1. Vorprojektgenehmigung (SB)
2. Beauftragung zum Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung (SB)
3. Genehmigung zur verwaltungsinternen Projektgenehmigung (VB)
4. Personelle Anpassung für das Projekt Fuß- und Radwegbrücke Arnulfpark (VB)
5. Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2014 - 2018 (VB)
6. Empfehlungen von Bürgerversammlungen
des Stadtbezirkes 9 Neuhausen - Nymphenburg (SB)
Unverzügliche Errichtung des Steges
zwischen Arnulfpark und Schwanthalerhöhe
Empfehlung Nr. 08-14 / E 00776 vom 25.11.2010
Unverzüglicher Bau des zentralen Stegs
zwischen Arnulfpark und Westend
Empfehlung Nr. 08-14 / E 01196 vom 24.11.2011
Unverzüglicher Bau des zentralen Stegs
zwischen Arnulfpark und Westend -
grundlegende und unaufhebliche Forderung der Fachkonzepte
Empfehlung Nr. 08-14 / E 02095 vom 21.11.2013
-
08-14 / E 02095 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
-
08-14 / E 00776 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
-
08-14 / E 01196 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Der Bauausschuss hat in nichtöffentlicher Sitzung mit Beschluss
vom 14.05.2013 (Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 11679)
das Ergebnis des Plangutachtens für die vorbezeichnete Maßnahme
zur Kenntnis genommen und das Baureferat beauftragt,
auf Basis des VOF-Verfahrens die Vorplanung zu erarbeiten und
die Vorprojektgenehmigung herbeizuführen.
Inhalt
Projektbeschreibung, Kosten, Finanzierung und Personalbedarf
für das Projekt werden dargestellt.
Gesamtkosten
Die Gesamtkosten betragen:
einmalig in 2015: 4.740 €
befristet 2015 – 2018: 119.305 €
dauerhaft ab 2019: 81.100 €
Entscheidungsvorschlag
1. Der Bauausschuss beschließt als Senat:
1.1 Die Vorplanung für das Gesamtprojekt mit einer Kosten-
obergrenze i.H.v. 17.700.000 € wird genehmigt.
1.2 Das Baureferat wird beauftragt, die Kreuzungsvereinbarung
vorzubereiten und abzuschließen.
1.3 Die Empfehlungen Nr. 08-14 / E 00776,
Nr. 08-14 / E 01196 und Nr. 08-14 / E 02095
der Bürgerversammlungen des Stadtbezirkes 9
Neuhausen - Nymphenburg sind damit gemäß Art. 18 Abs. 4
der Gemeindeordnung behandelt.
2. Der Bauausschuss beschließt als vorberatender Ausschuss:
2.1 Das Baureferat wird beauftragt, die Entwurfsplanung zu
erarbeiten und die Projektgenehmigung verwaltungsintern
herbeizuführen, sofern die Kostenobergrenze für das Gesamtprojekt
eingehalten wird, sowie die Ausführung vorzubereiten und die
Ausführungsgenehmigung herbeizuführen.
2.2 - 2.6 Einrichtung Stellen; Personal- u. Sachmittel
2.7 Produktkostenbudget
2.8 Dieser Beschluss unterliegt nicht dem Finanzierungsmoratorium,
da die zusätzlich erforderlichen Personalkapazitäten schnellstmöglich
zur Verfügung stehen müssen, um das Projekt durchführen zu können.
2.9 Änderung MIP
Gesucht werden kann auch nach:
- Vorplanung