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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Dienstag, 5. Mai 2015, 14:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Umweltausschuss
Sitzungsort:
Kleiner Sitzungssaal
TOP 5.
5.
Verbot von Laubbläsern durch die Stadt München
Laubbläserverbot nach Grazer Vorbild
- alternativ Umrüstung auf Elektrogeräte
Antrag Nr. 14-20 / A 00344 der Stadtratsfraktion Bündnis90/
DIE GRÜNEN/RL vom 21.10.2014
Verbot von Laubbläsern
Empfehlung Nr. 14-20 / E 00291der Bürgerversammlung des
Stadtbezirkes 18 – Untergiesing-Harlaching vom 13.11.2014
Laubsauger (Ziffer 1 des Antrags)
Empfehlung Nr. 14-20 / E 00321 der Bürgerversammlung des
Stadtbezirkes 09 – Neuhausen-Nymphenburg vom 27.11.2014
-
14-20 / E 00291 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 00344 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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14-20 / E 00321 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
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14-20 / A 01005 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN/RL vom 21.10.2014
Empfehlung der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 18 - Untergiesing-Harlaching vom 13.11.2014
Empfehlung der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 – Neuhausen-Nymphenburg
Inhalt
Unter Ziffer 1 und 2 der Beschlussvorlage wird dargestellt, aus welchen Gründen Laubbläser von der Stadt München nicht verboten werden können, wobei auf die Unterschiede zu dem in Graz ausgesprochen Verbot eingegangen wird. Unter Ziffer 3 wird darauf eingegangen, weshalb ein Verzicht der Stadt München selbst auf den Einsatz der Geräte nicht sinnvoll ist. Ziffer 4 befasst sich mit der Umstellung auf elektrisch betriebene Laubbläser, Ziffer 5 mit den Möglichkeiten der Förderung einer Umstellung von Geräten mit Verbrennungsmotor auf Geräte mit Elektromotor.
Entscheidungsvorschlag
Ein stadtweites Verbot kann aufgrund der in der Beschlussvorlage dargestellten Rechtslage nicht ausgesprochen werden. Von der Stadt München werden die Geräte weiter wie beschrieben in dem bereits auf das Mindestmaß beschränkten Umfang eingesetzt. Die Umstellung auf elektrisch betriebene Laubbläser wird fortgesetzt. Die vorgeschlagene Bewertungsmatrix wird von der Vergabestelle 1 gemeinsam mit den betroffenen Dienststellen weiterentwickelt. Die finanzielle Förderung einer Umstellung auf elektrische Laubbläser ist nicht sinnvoll.
Gesucht werden kann im RIS auch nach:
Lärm, Abgas, Straßenreinigung, Laubbläser