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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 20. Mai 2015, 09:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 6.

6.
Verbot von Laubbläsern durch die Stadt München Laubbläserverbot nach Grazer Vorbild - alternativ Umrüstung auf Elektrogeräte Antrag Nr. 14-20 / A 00344 der Stadtratsfraktion Bündnis90/ DIE GRÜNEN/RL vom 21.10.2014 Verbot von Laubbläsern Empfehlung Nr. 14-20 / E 00291der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 18 – Untergiesing-Harlaching vom 13.11.2014 Laubsauger (Ziffer 1 des Antrags) Empfehlung Nr. 14-20 / E 00321 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 – Neuhausen-Nymphenburg vom 27.11.2014

  • 14-20 / E 00291 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 00344 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / E 00321 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 01005 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)

14-20 / V 02862 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN/RL vom 21.10.2014 Empfehlung der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 18 - Untergiesing-Harlaching vom 13.11.2014 Empfehlung der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 – Neuhausen-Nymphenburg Inhalt Unter Ziffer 1 und 2 der Beschlussvorlage wird dargestellt, aus welchen Gründen Laubbläser von der Stadt München nicht verboten werden können, wobei auf die Unterschiede zu dem in Graz ausgesprochen Verbot eingegangen wird. Unter Ziffer 3 wird darauf eingegangen, weshalb ein Verzicht der Stadt München selbst auf den Einsatz der Geräte nicht sinnvoll ist. Ziffer 4 befasst sich mit der Umstellung auf elektrisch betriebene Laubbläser, Ziffer 5 mit den Möglichkeiten der Förderung einer Umstellung von Geräten mit Verbrennungsmotor auf Geräte mit Elektromotor. Entscheidungsvorschlag Ein stadtweites Verbot kann aufgrund der in der Beschlussvorlage dargestellten Rechtslage nicht ausgesprochen werden. Von der Stadt München werden die Geräte weiter wie beschrieben in dem bereits auf das Mindestmaß beschränkten Umfang eingesetzt. Die Umstellung auf elektrisch betriebene Laubbläser wird fortgesetzt. Die vorgeschlagene Bewertungsmatrix wird von der Vergabestelle 1 gemeinsam mit den betroffenen Dienststellen weiterentwickelt. Die finanzielle Förderung einer Umstellung auf elektrische Laubbläser ist nicht sinnvoll. Gesucht werden kann im RIS auch nach: Lärm, Abgas, Straßenreinigung, Laubbläser

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)