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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 20. Mai 2015, 09:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 12.

12.
Streikbedingte Sonderauszahlung an betroffene Familien in städtischen Kindertageseinrichtungen (aktueller Erzwingungsstreik)

  • 14-20 / A 01028 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)

14-20 / V 03244 (Typ: Direkt) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Auf Grund eines unbefristeten Streikaufrufs der Gewerkschaft ver.di kam es zu einer streikbedingten Schließung von rund zwei Dritteln der städtischen Kinder- tageseinrichtungen. Der Antrag zur dringlichen Behandlung aus der SPD- Stadtratsfraktion vom 12.05.2015 sieht eine über die Regelungen der städti- schen Kindertageseinrichtungsgebührensatzung hinausgehende Erstattung der Kindertageseinrichtungsgebühren ab dem ersten Streiktag vor. Inzwischen sind mehr als fünf zusammenhängende Streiktage angefallen. Deshalb sind auch Minderungen im Rahmen der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung vorzu- nehmen. Inhalt Es wurde eine großzügige, über die Gebührensatzung hinausgehende Lösung geprüft. Soweit der Antrag über die satzungsgemäßen Regelungen hinaus geht, kann ihm, mangels Zustimmung der Regierung von Oberbayern zu einem Sondererlass, nicht entsprochen werden. Um eine beschleunigte, unbürokrati- sche Minderung der Besuchsgebühr zu erreichen, ist eine entsprechende zu- sätzliche Ausstattung der Zentralen Gebührenstelle erforderlich. Benötigt wer- den eine kurzfristige IT-Unterstützung sowie der befristete Einsatz von Zeitar- beitskräften. Gesamtkosten Die Kosten dieser Maßnahme betragen • ca. 20.000 € für die Umsetzung der IT-Unterstützung • ca. 150.000 € für die Bereitstellung von Zeitarbeitskräften Entscheidungsvorschlag Die Minderung des Verpflegungsgeldes und der Besuchsgebühr wird satzungs- gemäß umgesetzt. Eine Anpassung des IT-Fachverfahrens zur kurzfristigen, unbürokratischen Minderung der Besuchsgebühr im Rahmen der Gebührensat- zung wird beauftragt. Der Einsatz von Zeitarbeitskräften wird genehmigt.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite )