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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Donnerstag, 18. Juni 2015, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Sozialausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 5.
5.
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Maßnahmen und 1. Aktionsplan
Handlungsfeld 2 Gesundheit, Rehabilitation,
Prävention, Pflege
Maßnahme 12, Weiterentwicklung der
Pflegeangebote für gehörlose Menschen
Produkt 60 5.5.1 Individuelle Hilfe bei
Pflegebedürftigkeit
Kurzinfo:
Anlass
- Beschluss “Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Maßnahmen und 1. Aktionsplan zur Umsetzung sowie weiteres Vorgehen Einrichtung eines Koordinierungsbüros zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ vom 24.07.2013
- Umsetzung des Handlungsfelds 2, das sich auf Art. 25 (Gesundheit) und Art. 26 (Habilitation und Rehabilitation) der UN-BRK bezieht
Inhalt
- Um den spezifischen Bedarfen von Menschen mit Hörbehinderung auch in der Struktur der Sozialbürgerhäuser gerecht zu werden, ist eine Planstelle im Bereich der Sozialbürgerhäuser notwendig. Sie soll stadtweit (analog dem Sozialdienst für Gehörlose) tätig sein und an die bereits etablierte Fachstelle häusliche Versorgung angegliedert werden.
- Im Amt für Soziale Sicherung ist zur Schaffung bedarfsgerechter Versorgungsangebote für pflegebedürftige Menschen mit Hörbehinderung eine zielgruppenspezifische Bedarfserhebung erforderlich, hierfür sind u.a. eine (wissenschaftliche) Begleitung und Informationsveranstaltungen mit Verbänden geplant bzw. vorbereitet.
Gesamtkosten/Gesamterlöse
- Die Kosten dieser Maßnahme betragen 11.242 € im Jahr 2015, 9.150 € im Jahr 2016 einmalig und 32.915 € ab dem Jahr 2016 laufend.
Entscheidungsvorschlag
- Zustimmung zur vorgeschlagenen Teilzeitstelle sowie der Übernahme der Kosten zur Weiterentwicklung der spezifischen Pflegeangebote
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
- pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen
- Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen,
UN-BRK, Gesundheit, Pflege
- pflegerische Versorgungsangebote
- Beratung