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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 29. Juli 2015, 09:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 8.

8.
Formen dezentralen und individuellen Gedenkens an die Opfer des NS-Regimes in München Aufhebung des Verbots der Verlegung von Stolpersteinen Antrag Nr. 14-20 / A 00540 der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL vom 10.12.2014 Würdiges Gedenken für die Todesopfer des nationalsozialistischen Terrorregimes Antrag Nr. 14-20 / A 00963 von Herrn StR Alexander Reissl, Herrn StR Hans Podiuk, Herrn StR Johann Altmann vom 28.04.2015 Namensdenkmal für alle Todesopfer des nationalsozialistischen Terrorregimes Antrag Nr. 14-20 / A 00964 von Herrn StR Alexander Reissl, Herrn StR Hans Podiuk, Herrn StR Johann Altmann vom 28.04.2015 Würdiges Gedenken für die Todesopfer des nationalsozialistischen Terrorregimes Antrag Nr. 14-20 / A 00959 der Stadtratsfraktion Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung vom 28.04.2015 Würdiges Gedenken für die Terroropfer des nationalsozialistischen Terrorregimes Antrag Nr. 14-20 / A 01023 der AfD vom 08.05.2015 Stolpersteine in München auf öffentlichem Grund zulassen BA-Antrags-Nr. 14-20 / B 00340 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 08 - Schwanthalerhöhe vom 08.07.2014 Stolpersteine in München auf öffentlichem Grund verlegen BA-Antrags-Nr. 14-20 / B 00476 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt vom 21.10.2014 Online-Petition an den Stadtrat der Landeshauptstadt München, Aufhebung des Verbots der Verlegung von Stolpersteinen in München vom Februar 2015


14-20 / V 03773 (Typ: Direkt) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Inhalt Zulassung von Formen dezentralen und individuellen Geden­kens an die Opfer des NS-Regimes in München Gesamtkosten/Gesamterlöse Einmalig 300.000 € ab 2015 Bis zu 175.840 € für 2,0 VZÄ (1,0 VZÄ befr. auf 2 Jahre; 1,0 VZÄ befr. auf 3 Jahre) 40.180 € für 0,5 VZÄ auf 1,5 Jahre befr. Entscheidungsvorschlag 1. Der Stadtrat empfiehlt als Form individuellen und dezen­tralen Gedenkens Erinnerungsta­feln an Hauswänden auf Blickhöhe. Das Kulturreferat und die anderen beteiligten Refe­rate werden beauftragt, die für die Umsetzung not­wendigen Maßnahmen zu ergreifen. 2. Der Stadtrat beschließt als Form individuellen und de­zentralen Gedenkens Stelen mit Er­innerungstafeln auf öffentlichem Grund vor dem Gebäude zuzulassen. Das Kulturreferat und die anderen beteiligten Referate wer­den beauftragt, die für die Umsetzung notwendi­gen Maß­nahmen zu ergreifen. 3. Der Stadtrat beschließt als Form individuellen und de­zentralen Gedenkens Stolpersteine im öffentlichen Raum zuzulassen. Die im Text unter 2.3.3 und 2.3.4 genannten Voraus­setzungen sind einzuhalten. Das Kulturreferat und die anderen beteiligten Referate wer­den beauftragt, die für die Umsetzung notwendigen Maßnahmen zu ergrei­fen. ... Stichworte zur Vorlage Dezentrales und individuelles Gedenken; Opfer des NS-Re­gimes; Stolpersteine; Namensdenkmal für alle Todesopfer des NS-Terrorregimes

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)