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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Dienstag, 27. Oktober 2015, 09:00 Uhr (Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Kinder- und Jugendhilfeausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 2.

2.
Regionale und überregionale bedarfsnotwendige Erziehungsberatung - Auftrag aus der Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 25.07.2012 - Auftrag aus der Vollversammlung vom 16.12.2009 - Antrag von MADHOUSE gGmbH - Antrag des Evangelischen Beratungszentrums zur Ausweitung der Beratung für hörgeschädigte und gehörlose Familien - Bedarfsmeldungen verschiedener Träger über nicht mehr ausreichende Zuschussmittel - Antrag Nr. 14-20 / A 00663 von Herrn StR Christian Müller, Frau StRin Anne Hübner, Frau StRin Beatrix Zurek, Frau StRin Verena Dietl vom 05.02.2015 Umgang mit Trennung und Scheidung sowie Inobhutnahme (Punkte 1 und 3) Produkt 3.2.1 Familienangebote Stadtratsziele: S05 A 2.2 Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention fördern S06 A 2.3 Psychische Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger wird erhalten S13 C 1 Erziehungskompetenzen in belasteten Familien sind gestärkt S14 C 2 Kindeswohlgefährdung verhindern und gefährdeten Kindern und Jugendlichen Schutz bieten S15 C 3 Jugendliche und junge Volljährige lebenslagenorientiert stärken S16 C 4 Kinderrechte stärken - Partizipation von Kindern und Jugendlichen gewährleisten


14-20 / V 04077 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass - Siehe die o.g. Anträge - Planungsgrundlage nach §§ 79 und 80 SGB VIII für die kommunale Pflichtaufgabe Erziehungsberatung gemäß § 28 SGB VIII in Verbindung mit den §§ 16, 17, 17, 29, 36 und 41 Gesamtkosten/Gesamterlöse - Für alle dargestellten Maßnahmen / Ausstattung mit Fachpersonalkräften entstehen dauerhafte Kosten in Höhe von jährlich 1.592.079 €. Einmalige Kosten entstehen in Höhe von 41.960 € Entscheidungsvorschlag - Die Umsetzung wird dauerhaft ab dem Jahr 2016 vorgeschlagen. Gesucht werden kann im RIS auch unter: - Erziehungsberatung als kommunale Pflichtaufgabe - Planungsverantwortung der öffentlichen Jugendhilfe insbesondere bei gesetzlich vorgeschriebenen Leistungsbereichen - Inklusive Erziehungsberatung für hörgeschädigte und gehörlose Familien - Benachteiligung der Volksgruppen der Sinti und Roma, Vermeidung von Antiziganismus und Unterstützung bei der Integration

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite )