RIS Internet "TOP Download"
(Download erfolgte am 03.07.2024 12:18:41)
- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Donnerstag, 19. November 2015, 09:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 10.
10.
Regionale und überregionale bedarfsnotwendige
Erziehungsberatung
- Auftrag aus der Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 25.07.2012
- Auftrag aus der Vollversammlung vom 16.12.2009
- Antrag von MADHOUSE gGmbH
- Antrag des Evangelischen Beratungszentrums zur Ausweitung der Beratung für
hörgeschädigte und gehörlose Familien
- Bedarfsmeldungen verschiedener Träger über nicht mehr ausreichende Zuschussmittel
- Antrag Nr. 14-20 / A 00663 von Herrn StR Christian Müller, Frau StRin Anne Hübner,
Frau StRin Beatrix Zurek, Frau StRin Verena Dietl vom 05.02.2015 Umgang mit
Trennung und Scheidung sowie Inobhutnahme (Punkte 1 und 3)
Produkt 3.2.1 Familienangebote
Stadtratsziele:
S05 A 2.2 Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention fördern
S06 A 2.3 Psychische Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger wird erhalten
S13 C 1 Erziehungskompetenzen in belasteten Familien sind gestärkt
S14 C 2 Kindeswohlgefährdung verhindern und gefährdeten Kindern und Jugendlichen
Schutz bieten
S15 C 3 Jugendliche und junge Volljährige lebenslagenorientiert stärken
S16 C 4 Kinderrechte stärken - Partizipation von Kindern und Jugendlichen gewährleisten
-
14-20 / A 01498 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 00663 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
- Siehe die o.g. Anträge
- Planungsgrundlage nach §§ 79 und 80 SGB VIII für die kommunale Pflichtaufgabe
Erziehungsberatung gemäß § 28 SGB VIII in Verbindung mit den §§ 16, 17, 17,
29, 36 und 41
Gesamtkosten/Gesamterlöse
- Für alle dargestellten Maßnahmen / Ausstattung mit Fachpersonalkräften entstehen
dauerhafte Kosten in Höhe von jährlich 1.592.079 €.
Einmalige Kosten entstehen in Höhe von 41.960 €
Entscheidungsvorschlag
- Die Umsetzung wird dauerhaft ab dem Jahr 2016 vorgeschlagen.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
- Erziehungsberatung als kommunale Pflichtaufgabe
- Planungsverantwortung der öffentlichen Jugendhilfe insbesondere bei gesetzlich vorgeschriebenen Leistungsbereichen
- Inklusive Erziehungsberatung für hörgeschädigte und gehörlose Familien
- Benachteiligung der Volksgruppen der Sinti und Roma, Vermeidung von
Antiziganismus und Unterstützung bei der Integration