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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 21. Oktober 2015, 09:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 36.

36.
Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Stadtbezirk 17 – Obergiesing-Fasangarten a) Satzungsbeschluss Erhaltungssatzung „Tegernseer Landstraße“ b) Satzungsbeschluss Erhaltungssatzung „Trauchberg- / Forggenseestraße“ c) Erhaltungssatzungsgebiete für GBW-Wohnungen BA-Antrags-Nr. 08-14 / B 04495 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 17 – Obergiesing-Fasangarten vom 11.12.2012

  • 08-14 / B 04495 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)

14-20 / V 03764 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Die derzeit bestehenden Erhaltungssatzungen „Tegernseer Landstraße“ und „Trauchberg- / Forggenseestraße“ treten mit Ablauf des 19.11.2015 außer Kraft. Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 21.11.1996 wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, vor Ablauf der Geltungsdauern von Erhaltungssatzungen eine Verlängerung zu prüfen. Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 17 – Obergiesing-Fasangarten hat am 11.12.2012 den Antrag Nr. 08-14 / B 04495 gestellt. Inhalte: Überprüfung der auslaufenden Erhaltungssatzungen. Vorschlag des Neuerlasses der Erhaltungssatzungen mit erweitertem Umgriff. Behandlung des Antrages Nr. 08-14 / B 04495. Entscheidungsvorschlag: Erneuter Erlass der Erhaltungssatzungen „Tegernseer Landstraße“ und „Trauchberg- / Forggenseestraße“ mit erweitertem Umgriff auf die Dauer von 5 Jahren. Dem Antrag Nr. 08-14 / B 04495 wird zum Teil entsprochen; er ist damit gem. Art. 60 Abs. 4 GO behandelt. Gesucht werden kann im RIS auch nach: Zusammensetzung der Wohnbevölkerung Aufwertung, Verdrängung § 172 BauGB Antrag Nr. 08-14 / B 04495

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)