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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Donnerstag, 19. November 2015, 09:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 24.
24.
Überführung der städtischen Kindertageseinrichtungen und der Einrichtungen in Betriebsträgerschaft und bestehender BayKiBiG-Einrichtungen mit Defizitvertrag bzw. Festbetragsfinanzierung in den Rahmen der Münchner Förderformel
Neukonzipierung des Trägerschaftsüberlassungsvertrags
Befristete Ergänzungsvereinbarungen für ehemalige Betriebsträger
Modifizierung der Zuschussrichtlinie und sonstige Weiterentwicklungen
Alternativmodell zur Finanzierung der Arbeitsmarktzulage
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14-20 / A 00924 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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08-14 / A 04290 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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08-14 / A 04437 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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14-20 / A 00514 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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02-08 / A 02593 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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08-14 / A 00855 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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08-14 / A 01971 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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14-20 / A 01497 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Überführung der städtischen Kindertageseinrichtungen und der
Einrichtungen in Betriebsträgerschaft und bestehender BayKiBiGEinrichtungen
mit Defizitvertrag bzw. Festbetragsfinanzierung in den
Rahmen der Münchner Förderformel.
Inhalt
Darstellung der Überführung städtischer Kindertageseinrichtungen und
Einrichtungen in Betriebsträgerschaft und bestehender BayKiBiGEinrichtungen
mit Defizitvertrag bzw. Festbetragsfinanzierung in den
Rahmen der Münchner Förderformel;
Gesamtkosten /Gesamterlöse
Gesamtkosten
dauerhaft konsumtiv bis zu 8.271.340 Euro ab 2016
einmalig investiv 34.830 Euro in 2016
befristet konsumtiv bis zu 1.970.450 Euro jährlich (01.01.2016 bis
31.12.2018)
Von den dauerhaft konsumtiven Kosten werden 3.800.000 Euro und von den
befristet konsumtiven Kosten werden 1.500.000 Euro über den geplanten
Haushaltsansatz abgedeckt.
Die weitere Finanzierung der restlichen dauerhaft konsumtiven Kosten in
Höhe von 3.271.340 Euro und der restlichen befristet konsumtiven Kosten in
Höhe von 470.450 Euro erfolgt aus dem Finanzmittelbestand.
Entscheidungsvorschlag
Der Überführung der städtischen Kindertageseinrichtungen und der
Einrichtungen in Betriebsträgerschaft und bestehender BayKiBiGEinrichtungen
mit Defizitvertrag bzw. Festbetragsfinanzierung in den
Rahmen der Münchner Förderformel, wie im Vortrag beschrieben, wird zu
gestimmt.
Die notwendigen Stellenkapazitäten werden genehmigt.
Der Einführung der Geschwisterermäßigung für das zweite Kind in
Einrichtungen, die über die Münchner Förderformel bezuschusst werden,
wird zugestimmt.
Der Modifizierung der Zuschussrichtlinie, der Erhöhung des Faktors eallg
und des Faktors Miete, der Neukonzipierung des Trägerschaftsüberlassungsvertrags
und dem Alternativmodell zur Finanzierung der
Arbeitsmarktzulage wird zugestimmt.